Drs. 1837/VI
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Pläne für den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 erneut geprüft und dafür ausgelegt werden sollen. Die Auslegung soll im Bezirk Marzahn-Hellersdorf erfolgen. Das Bezirksamt soll in Kooperation mit der zuständigen Senatsverwaltung eine öffentliche Informationsveranstaltung zeitnah durchführen. Dort sollen die Auswirkungen des Weiterbaus der A100 (16. Bauabschnitt), insbesondere vor dem Hintergrund von Lärm-, Feinstaub- und Verkehrszunahme gerade durch den Lkw-Verkehr explizit der Bevölkerung vorgestellt werden.
Begründung:
Mit Fertigstellung des 16. Bauabschnitts muss der gesamte Autobahnverkehr in das untergeordnete städtische Verkehrsnetz abfließen. Im Rahmen der öffentlichen Erörterung der Einwendungen gegen den Bau des 16. Bauabschnitts der A100 wurde die Befürchtung laut, dass von einer deutlichen Zunahme der Lkw-Belastung etwa auf den Ringstraßen auszugehen ist. Dies ergibt ausdrücklich auch ein Gutachten der RegioConsult.Verkehrs- und Umweltmanagement, Wulf Hahn & Dr. Ralf Hoppe GbR. Die erhebliche Zunahme etwa von „Abkürzungsverkehren“ über die an den Ringstraßen anknüpfende B1/B5 wurde in dem bisherigen Planfeststellungsverfahren nicht geprüft. Eine Entlastung der B1/B5 hatte ein Lärmgutachten des Senats allerdings bereits von vornherein ausgeschlossen.
Die Senatsverwaltung muss deutlich machen, zu welchen Verkehrsverlagerungen im Lkw-Fernverkehr es durch den weiteren Ausbau der A 100 kommt. Das Ausmaß der durch zusätzliche Lkw-Verkehre verursachten Lärm- und Schadstoffbelastung kann nach Angaben des zitierten Gutachtens derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Genau diese Informationen aber sind den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Erst dann können diese prüfen, in wie weit sie betroffen sind und in wie weit sie mit ihren Einwendungen diese Betroffenheit im Planfeststellungsverfahren geltend machen wollen.
Die Senatsverwaltung muss diese Lücken und Fehler in der bisherigen Planung korrigieren. Diese Umstände waren bislang nicht bekannt und machen eine Neubewertung der Pläne unumgänglich. Eine Neubewertung ist nur unter Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger möglich. Die Pläne samt der neuen Prognosezahlen müssen daher der Bevölkerung vorgestellt und zur Ansicht und Bewertung ausgelegt werden.


Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Gemeinsame Pressemitteilung der BVV Fraktionen B90/Die Grünen, SPD und Die Linke
Sonderausschuss zur Vereins-Affäre: Aufklärung zum SLHC e.V. und dem Gesundheitscampus am UKB Berlin e.V. steht erst am Anfang – die Erkenntnisse sind trotzdem schon jetzt brisant
Nach der Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses zur Mitgliedschaft des Bezirksamts im Verein Smart Living & Health Center (SLHC) e.V. und dem Gesundhetscampus e.V. bleibt aus Sicht von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke ein erheblicher Aufklärungsbedarf bestehen. Durch Recherchen vom Tagesspiegel und Abgeordnetenwatch wurden fragwürdige Verflechtungen erst sichtbar gemacht haben.
weiterlesen »
Weiterlesen »
IT‑Sicherheit in Marzahn-Hellersdorf – wir fordern einen Sonderausschuss
Der aktuelle Bericht des Berliner Rechnungshofes macht deutlich: In unserem Bezirk gibt es gravierende Defizite in der IT‑Sicherheit. Unzählige Versäumnisse – von veralteten Systemen über mangelhafte Zugangskontrollen bis hin zu unzureichender Dokumentation – gefährden nicht nur die Daten der Bürgerinnen und Bürger, sondern schwächen das Vertrauen in unsere kommunale Verwaltung.
Die Bündnisgrüne Fraktion in der BVV hat im letzten Bezirksparlament deshalb einen Antrag eingereicht für die sofortige Einrichtung eines Sonderausschusses für IT‑Sicherheit .
Weiterlesen »
Ein Baumsofortprogramm für Marzahn-Hellersdorf
In der November Sitzung des Bezirksparlaments (BVV) Marzahn-Hellersdorf hat die Bündnisgrüne Fraktion einen Antrag für ein Baumsofortprogramm eingereicht, um die Umsetzung des Berliner Baumgesetzes im Bezirk voranzutreiben. Das Bezirksamt soll demnach bis zum 31. Dezember 2025 eine Liste aller offenen, bepflanzbaren Baumscheiben aus dem Grünflächeninformationssystem vorlegen. Ziel ist es, im Frühjahr 2026 rechtzeitig zur Pflanzsaison so viele dieser Standorte wie möglich mit neuen Bäumen zu bepflanzen. Die entsprechenden Vorbestellungen in Baumschulen sollen unverzüglich erfolgen.
Der Antrag reagiert auf das im Sommer 2025 verabschiedete Berliner Baumgesetz, das als erstes Klimaanpassungsgesetz seiner Art in Deutschland gilt. Bis 2040 sollen in Berlin eine Million gesunde Bäume stehen, darunter 300.000 neue Straßenbäume. Bereits bis Ende 2027 sind 10.000 zusätzliche Straßenbäume geplant, um den Schwund der vergangenen Jahre auszugleichen. Das Gesetz war auf Druck der Bürgerinitiative „Baumentscheid“ entstanden, deren Klagedrohung die schwarz-rote Koalition zum Einlenken bewegt hatte. weiterlesen »
Weiterlesen »