Zum Haushalt 2010/2011

Drs. 1357/VI

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen weiterhin über den Rat der Bezirksbürgermeister und künftig verstärkt über das Abgeordnetenhaus dafür einzusetzen, dass den Bezirken für die Jahre 2010 und 2011 ein angemessener und in auskömmlicher Höhe ausgestatteter Bezirksplafond zur Verfügung gestellt wird.

Dazu gehören insbesondere die ausreichende Finanzierung von Transferleistungen und die Rücknahme des drastisch gesenkten Personalplafonds, der zu einem weiteren dramatischen Personalabbau über das bisher Geleistete führen würde, sowie eine Erhöhung des Teilplafonds für Sachausgaben, welcher dann in allen Aufgabenfeldern die Ist-Ausgaben 2008 stärker widerspiegelt. Gleichzeitig sollte weiterhin gegenüber den zuständigen Stellen deutlich gemacht werden, dass sich die Bezirke einer weiteren Konsolidierung des Landeshaushaltes nicht grundsätzlich verschließen, wenn dies mit Augenmaß geschieht.

Begründung:

Im März ist den Bezirken die Höhe des Bezirksplafonds für die Jahre 2010 und 2011 mitgeteilt worden. Es handelt sich dabei um die Summe, die den Bezirken für diese Haushaltsjahre zur Finanzierung aller ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt werden soll. Die Bezirke haben diese Summe geprüft und kommen einhellig zu dem Ergebnis, dass in diesem vorgeschlagenen Bezirksplafond zahlreiche Tatbestände nicht berücksichtigt wurden, die – sollte der Bezirksplafond in der Höhe so beschlossen werden – zu erheblichen finanziellen Konsequenzen für alle Bezirke führen würden. Insbesondere wurden in vielen Aufgabenfeldern die Ist-Ausgaben nicht berücksichtigt und selbst vom Senat vorgegebene Veranschlagungen für Mindestausgaben nicht eingerechnet. Im Ergebnis fehlen den Bezirken 143 Mio. €, und es wären in allen Aufgabenfeldern und beim Personal in allen Bezirken erhebliche Kürzungen von den Bezirken umzusetzen, die objektiv ohne nachhaltige Konsequenzen nicht zu leisten wären. Nach den erheblichen Ausgabenkürzungen und dem Personalabbau der letzten Jahre sollte das Bezirksamt deshalb auf Grundlage der Berechnungen des Rates der Bezirksbürgermeister weiterhin aktiv dafür eintreten, dass den Bezirken keine übermäßigen Sparmaßnahmen auferlegt werden.

Begründung zur Dringlichkeit:

Die Zeitleiste bis zum Beschluss des neuen Haushalts ist so kurz gefasst, dass umgehender Einspruch beim Senat durch alle Bezirke  notwendig ist.

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