Drs. 892/VI
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. In welchem Maße besteht ein öffentliches und bezirkliches Interesse an der Erhaltung des Krankenhausparkes als Gartendenkmal?
2. Seit wann und weshalb gelten Gesetze wie die Baumschutzverordnung und das Denkmalschutzgesetz (zum Gartendenkmal) nur auf Flächen im bezirklichen Vermögen?
3. Welche Möglichkeiten gibt es in Berlin und im Bezirk, die Einhaltung dieser Gesetze zu erreichen?
4. Was unternimmt das Bezirksamt zur Einhaltung von § 4 der Baumschutzverordnung, der z.Z. nicht erfüllt wird?


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