Die Pläne von Senatorin von der Aue, das Amtsgericht Hohenschönhausen zu schließen, sind falsch. Die Schließung bedeutet einen Rückzug der Justiz aus der Fläche. Die über 300.000 Einwohner/innen von Marzahn, Hellersdorf und Hohenschönhausen müssen in Zukunft wesentlich weitere Wege zurücklegen, um ein Amtsgericht zu erreichen. Dies ist vor allem deshalb schwer erträglich, weil es bei den Berliner Amtsgerichten sehr viel Publikumsverkehr gibt – sei es in allgemeinen Zivilsachen, vor allem Mietstreitigkeiten, sei es zur Regelung von Nachlassangelegenheiten oder Vormundschaftssachen. Vor diesem Hintergrund kann die Verabredung im Koalitionsvertrag, die Regierungsparteien wollten eine “bürgernahe Justiz” gewährleisten, nur als Hohn erscheinen.
Die Schließung erfolgt ohne Not, zumal die Mittel für einen Neubau des Gerichts in Hohenschönhausen bereits bereit gestellt worden sind. Auch kann die Schließung des Gerichts nicht mit dessen Größe gerechtfertigt werden, denn das Amtsgericht Hohenschönhausen liegt mit seinen rund 20 Richtern und rund 180 Mitarbeitern im Berliner Vergleich im Mittelfeld. Deutlich kleiner sind die ebenfalls außerhalb des S-Bahn-Rings liegenden Amtsgerichte Köpenick und Spandau.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich weiterhin für eine Präsenz der Berliner Justiz auch in den Außenbezirken ein.
Dirk Behrendt, rechtspolitischer Sprecher
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