Drs. 849/VI
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Grundlagen dafür geschaffen werden, die bisherigen Schuleinzugsbereiche in Fläche und Umfang auf die Größe der bezirklichen Sozialräume bzw. der Berliner Verwaltungsbezirke auszudehnen und so Schulbezirke für mehrere Grundschulen mit unterschiedlichen Schulprogrammen und –profilen einzurichten.
Dabei sollen die Kriterien für die Aufnahme von Kindern an der Grundschule entsprechend dem Berliner Schulgesetz bestehen bleiben. In Fällen der Überschreitung der Aufnahmekapazität der angewählten Schulen wird das Aufnahmeverfahren durch diese Kriterien geregelt.
Der BVV ist bis zur Sitzung im Mai 2008 zu berichten
Begründung:
Das Elternwahlrecht wird durch die bisherigen Einschulungsbereiche, die sich auch immer wieder verändern, in hohem Maße beschnitten. Obwohl die Grundschulen mit enormem Engagement an ihren Schulprofilen arbeiten und hervorragende Konzepte anbieten, können sie durch die enge räumliche Festlegung nicht in einen für alle Schulen förderlichen Wettbewerb treten. Hier sollten Maßnahmen ergriffen werden, diesen Aspekt des „neuen“ Schulgesetzes intensiv zu unterstützen und voran zu bringen.


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