Zustand der Bäume und der Baumpflege im Bezirk

KA 105/VI

Frage 1:

Wie viele Straßenbäume werden im Bezirk jährlich gefällt und nachgepflanzt?
(In den letzten drei Jahren?) Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Straßenbäume im Bezirk?

 

 

Antwort:

Entsprechend des Antrages des Ausschusses Umwelt und Natur der BVV, DS-Nr. 0318/VI, berichtet NatUm zukünftig jährlich zu Baumpflanzungen und Fällungen. In diesem Jahr wurde berichtet, warum die Frage bezüglich der letzten 3 Jahre nicht erschöpfend beantwortet werden kann. Die Führung des Baumkatasters wird aber zur Zeit entsprechend den Rechercheerfordernissen qualifiziert.

 

Im Bezirk gibt es zur Zeit 35.923 im Kataster erfasste Straßenbäume.

 

Frage 2:

Ist die Anzahl der leeren Baumscheiben im Bezirk bekannt? Wenn ja, wie viele Baumscheiben sind unbepflanzt?

 

Antwort:

Die Anzahl leerer Baumscheiben ist nicht bekannt. Sie ist allerdings auch nur von untergeordnetem Interesse bei den Entscheidungen über Neupflanzungen, da der überwiegende Teil der Straßenbäume im Bezirk nicht in Baumscheiben, sondern in Grünstreifen am Straßenrand oder in der Straßenmitte stehen.
Für den Bezirk wurden Baumleitpläne für die Großsiedlungen und die Siedlungsgebiete Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf als Richtlinie für Baumpflanzungen in den Straßen erarbeitet. In diesen sind die Baumarten, die Straßenbaumbestände und die Entwicklungsziele für die Bäume in den Straßen abgebildet.

 

Frage 3:

Wird bei Baustellen die Umsetzung der DIN 18920 zum Schutz von Bäumen kontrolliert?

  1. Wenn ja, wie viel Prozent der Baustellen werden kontrolliert und wie häufig?
  2. Wie viele Bäume gehen durch den unsachgemäßen Umgang auf Baustellen jährlich den Bezirken verloren?

 

Antwort:

 

a)

Bei “eigenen” Baustellen wird die DIN 18920 zu 100 % durch die eigenen Mitarbeiter/
-innen eingehalten und durch die jeweiligen Bauleiter/-innen des Natur- und Umweltamtes kontrolliert.

 

Bei “fremden” Baustellen, z.B. im Straßenland, die Bäume des Bezirksamts betreffen, wird kontrolliert, wenn die Baustelle dem Natur- und Umweltamt bekannt ist. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach dem Umfang der Maßnahme und nach der Qualität der Schutzmaßnahmen sowie weiterhin danach, wie bereitwillig die Firmen die Auflagen der DIN 18920 und des Natur- und Umweltamtes befolgen. Grundsätzlich wird einmal kontrolliert, bei Bedarf mehrmals. Eine Prozentzahl kann hierzu nicht angegeben werden, da die unbekannten Baustellen nicht kalkulierbar sind.

 

Für Bäume auf Privatgrundstücken ist die Einhaltung der DIN 18920 Sache der Eigentümer/-innen. Soweit zu den Arbeiten Anträge auf Ausnahmen nach der Baumschutzverordnung gestellt werden, wird auch auf die DIN 18920 verwiesen. Eine Kontrollpflicht durch das Amt besteht hier nicht. Die Mitarbeiter/-innen werden nur dann tätig, wenn es Hinweise auf die Nichteinhaltung der Baumschutzverordnung gibt. Auch hier ist augrund der unbekannten Maßnahmen keine Prozentangabe möglich.

 

b)

Das kann nicht beantwortet werden. Zum einen werden die Fällgründe erst seit diesem Jahr lückenlos im Baumkataster erfasst, zum anderen mussten zwar in den Jahren 2005 und 2006 19 Bäume wegen Baumaßnahmen gefällt werden, ein Rückschluss auf nicht sachgemäßen Umgang mit dem Baum während der Maßnahme lässt sich daraus aber nicht ziehen.

 

Die überwiegenden Fällgründe sind durch Bäume verursachte Schäden an baulichen Anlagen (Pappeln, Platanen, Robinien) sowie biologische und mechanische Versagenskriterien.

 

Da Bäume überwiegend sehr langsam auf Schäden reagieren und oft erst viele Jahre später an Schädigungen eingehen, lässt sich eine konkrete Ursache nur sehr selten ermitteln. Straßenbäume, deren Wurzelbereich nicht durch Maßnahmen der Leitungs-

 

träger geschädigt sind (z.B. Wurzelschäden, Wurzelkappungen, etc.), gibt es aufgrund der sehr engen räumlichen Verhältnisse im Straßenraum nur höchst selten. Da hier aber immer viele Schädigungen vorliegen, auch oft weitere Schäden, z.B. durch Unfäll, hinzu kommen, kann die konkrete einzelne Ursache fast nie hinreichend festgestellt werden, woran der Baum gestorben ist.

 

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Bäume in den Straßen stehen, weil Naturschutzverbände, Verwaltung und Bürger/-innen sie gern vor der Haustür sehen. Mit Liebe zu den Bäumen hat das aber nichts zu tun. Wer Bäume wirklich liebt, erspart es ihnen, in Straßen stehen zu müssen, da sie dort nahezu nie Standortverhältnisse erwarten können, die die notwendigen Erfordernisse erfüllen.

 

Frage 4:

Werden Baumpflanzung, Pflege und Kontrolle im Bezirk durch das eigene Personal durchgeführt?

  1. Wenn ja, wie viele Leute umfasst das Team?
  2. Soll das Personal in den nächsten Jahren weiter reduziert oder aufgestockt werden?

 

Antwort:

 

a)

Ja. Das Natur- und Umweltamt hat derzeit 8 Pflegereviere und zwei Baumkolonnen mit insgesamt 9 Mitarbeiter/-innen, die die jeweils erforderlichen Maßnahmen durchführen. Darüber hinaus werden im Zuge von Baumaßnahmen auch die jeweils beauftragten Gartenbaufirmen mit Pflanzungen betraut.

 

Die Baumkontrollen werden ebenfalls von 4 Landschaftsgärtner/-innen des Amtes und in Fremdvergabe durchgeführt. Das Modell des optimierten Regiebetriebs hat einen Personalschlüssel für die Verkehrssicherheitskontrollen von Bäumen in den Natur- und Umweltämtern entwickelt, wonach sich ein Personal-Sollbedarf, berechnet auf einen Bestand von insgesamt 67.000 Bäumen (Stand 2003) von 5,96 Kontrolleur/-innen ergibt.

Der erfasste Baumbestand, inklusive Anlagen- oder Parkbäumen, beläuft sich auf aktuell 85.813 Stück, davon 35.923 Straßenbäume, 19.500 davon in den Altersstufen 2 und 3. Dieser Bestand erfordert bei Anwendung des Schlüssels wie oben 7,6 Kontrolleur/-innen.

 

b)

Das kann zur Zeit niemand sagen, da alle politischen Parteien im Abgeordnetenhaus dazu bisher keine klare Meinung vertreten. Insbesondere Bündnis 90/Die Grünen setzen, neben der FDP und der SPD, eher auf eine Privatisierung. Dies widerspricht zwar den fachlichen Erfordernissen und den Erfahrungen, die bundesweit mit der Grünflächenpflege und Unterhaltung gemacht werden (Nürnberg hat jetzt gerade die Grünflächenpflege rekommunalisiert, da die Qualität der öffentlichen Arbeit deutlich über der der privaten liegt), Fachkenntnisse sind aber leider für die politischen Haltungen in Berlin eher irrelevant.

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat sich politisch zum optimierten Regiebetrieb bekannt und tritt damit für eine Aufstockung des Personals entsprechend dem gutachterlich ermittelten Bedarf ein. Für das bereits bestehende Defizit wird versucht, dies soweit wie möglich im Rahmen des Budgets durch Vergabe von Arbeiten an Firmen auszugleichen.

 

Frage 5:

In welchem Umfang wird die Baumpflanzung und –pflege bei Ihnen durch externe Firmen durchgeführt?

 

Antwort:

Aus Unterhaltungsmitteln des Natur- und Umweltamtes wurden 2007 76.000,- € für Baumpflege und Baumpflanzungen ausgegeben. Hinzu kommen aus Ausgleichs- und Ersatzmitteln sowie Schadenersatzeinnahmen 60.000,- €.

 

Frage 6:

Werden Qualifizierungsseminare für die Mitarbeiter/-innen bezüglich Baumpflege und
-kontrolle durchgeführt? Wenn ja, wie häufig?

 

Antwort:

Ja. Die Mitarbeiter/-innen nehmen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, an Weiterbildungsveranstaltungen, z.B. des Pflanzenschutzamtes, der Lehranstalt für Gartenbau und Floristik Großbeeren, externer Anbieter/-innen etc., teil.

 

Für eingehende Untersuchungen sind gemäß FLL-Richtlinie Fachkräfte mit spezieller Aus- und Weiterbildung sowie langjähriger Übung und Erfahrung notwendig. Derzeit sind im NatUm Marzahn-Hellersdorf hierzu 3 Diplom-Ingenieur/-innen befähigt.

 

Diese Mitarbeiter/-innen nehmen regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen, Tagungen, Vorträgen und Erfahrungsaustauschen teil, nutzen aktuelle Publikationen über fachliche Erkenntnisse zu Baumpflege und Baumkontrolle sowie zur aktuellen Rechtssprechung.

 

Frage 7:

Wie viel finanzielle Mittel stehen dem Bezirk jährlich für die gesamte Grünflächenpflege zur Verfügung? Wie viel wird hiervon für Baumpflanzung und –pflege verwendet?

 

Antwort:

Im Haushalt 2007 stehen für die Grünflächen- und Friedhofsunterhaltung zur Verfügung:

Unterhaltung (4720 521 10/4723 521 11): 2.638.872 €

Personalmittel Arbeiter/-innen: 5.749.000 €

Gesamt: 8.387.872 €

 

Über den Anteil der Kosten für Straßenbäume kann zur Zeit nur die Hochrechnung der Aufwendungen für das Produkt Straßenbäume auf Grund der Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung per 09/07 (Sachkosten, Personalkosten, Abschreibungen) mit folgendem Ergebnis herangezogen werden:

Aufwand Straßenbäume: 935.005 €

Das jährliche Budget richtet sich nach dem Median der jeweiligen Produktergebnisse des vorletzten Jahres, abzüglich aller Subventionen für defizitäre andere Geschäftsbereiche, die dem Amt durch Anwendung der Methoden der Gewinn- und Verlustverrechnung sachfremd abgezogen werden. Dazu treten weiterhin Abzüge zum Abbau der Bezirksschulden sowie pauschale Minderausgaben hinzu.

 

Frage 8:

Mit welchem Preis kalkulieren Sie die Baumpflanzung und –pflege durch die eigenen Leute, pro Baum für 2-3 Jahre?

 

Antwort:

Zwischen 600 und 700 Euro ohne Pflanzware bei Straßen- und Einzelbäumen.

 

Frage 9:

Wie viel Mittel und Personal würden Sie benötigen, um die Defizite bei der Baumpflanzung und –pflege auszugleichen?

 

Antwort:

Bezogen auf den erfassten Straßenbaumbestand in Höhe von rund 36.000 Stück und einem angestrebten Eigenleistungspflegepreis in Höhe von netto 31,88 € ergibt sich gegenüber dem derzeitigen Eigenleistungspreis in Höhe von 24,65 € netto ein Defizit von rund 260.000 €.

 

Bezogen auf Zuweisung und Median im Produkt Straßenbäume 2006 und erzielten Stückkosten 2006 bestand ein Defizit in Höhe von rund 10.000 €. Ähnliches zeichnet sich für 2007 ab.

 

Frage 10:

Wie viele Bäume konnten aus Mangel an finanziellen Mitteln jährlich nicht nachgepflanzt werden?

 

Antwort:

Das Natur- und Umweltamt kalkuliert nicht die Ausgaben, die jährlich nicht getätigt werden, sondern nur die, die getätigt werden. Daher kann dieser angefragte Wert nicht realistisch benannt werden. Abgesehen davon, dass es an vielen Orten im Bezirk wünschenswert wäre, Bäume neu zu pflanzen oder vorhandene (z.B. Pappeln) gegen langlebigere Arten auszutauschen, ist die Finanzierbarkeit nur ein Aspekt, der bei der Entscheidung für oder gegen eine zeitnahe Nachpflanzung eine Rolle spielt. Relevanter sind dabei Standortverhältnisse und Entwicklungsziele (siehe auch 2.) sowie die jeweiligen Leitungsbestände im Boden. Da eine Pflanzung auf Leitungen nicht zulässig ist, muss häufig nach konkreter Leitungsabfrage vor der Pflanzung auf ursprünglich geplante Standorte verzichtet werden.

 

Allgemein muss festgestellt werden, dass der Bezirk auch in Baumpflanzungen seit Jahren nicht mehr investiert. Bäume werden, neben den Ersatzpflanzungen durch das Natur- und Umweltamt, ausschließlich nur noch im Rahmen von Fördermaßnahmen, Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen und im Rahmen städtebaulicher Verträge gepflanzt.

 

Frage 11:

Wie hoch ist die Anzahl der Bäume, die durch private Spenden in den letzten drei Jahren finanziert wurden?

 

Antwort:

Seit 1987 sind im Bezirk 95 gespendete Bäume erfasst. Davon 22 in den letzten drei Jahren, alle 2007. Die Spenden reichen jedoch regelmäßig nicht für die vollen Kosten – Beschaffung, Pflanzung, Pflege – aus. Häufig beträgt die Spende nur einen geringen Teil des Beschaffungswerts eines Baumes.

 

Frage 12:

Begrüßen Sie das Engagement der Bürger/-innen bei der Nachpflanzung von Bäumen?

Sehen Sie hierbei Probleme?

 

Antwort:

Grundsätzlich begrüßen wir das Engagement von Bürger/-innen bei der Nachpflanzung von Bäumen, z.B. bei der Übernahme von Baumpatenschaften oder bei den Pflanzungen im Hochzeitswald Marzahn und im Projekt Baumzauber in Hellerdorf. Die Pflanzung und Pflege von Bäumen auf öffentlichem Land, besonders im Straßenraum, kann jedoch nicht durch den/die Bürger/-in vorgenommen werden. Die Auswahl der Art, des Standortes und die Pflanzung muss dem Amt oder von ihm beauftragten Firmen vorbehalten bleiben, weil das Natur- und Umweltamt für die Bäume verkehrssicherungspflichtig ist. Das hat im Siedlungsgebiet die Folge, dass viele Bäume, die Bürger/-innen aus den Gärten vor ihre Grundstücke gepflanzt haben, leider entfernt werden müssen, da sie den Anforderungen der Verkehrssicherheit, z.B. dem Lichtraumprofil von Doppel-

 

deckerbussen, nicht entsprechen. Viele privat dem Amt durch Aussetzen im Straßenland “geschenkte” Bäume erfüllen darüber hinaus schon die Grundvoraussetzungen eines Straßenbaumes – hoher Kronenansatz, durchgehender Leittrieb, für die Belastungen geeignete Arten, etc. – leider nicht.

 

Frage 13:

Werden Bürger/-innen / Betroffene über anstehende Fällungen und deren Gründe informie

  1. Mit welchen Mitteln werden die Bürger/-innen informiert?
  2. Sind die Informationen zur Fällung öffentlich einsehbar?

 

Antwort:

Ja.

a) Überwiegend durch Pressemitteilungen. In besonderen Einzelfällen auch durch Hauswurf-
sendungen oder Plakate im Umfeld.

b. Ja. Die Informationen an die Presse werden in der Pressestelle veröffentlicht unter

http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/aktuelles/presse/.

Norbert Lüdtke

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