KA 094/VI
- Welche Kontrollen der festgelegten zu ereichenden Wasserstandshöhe und anderer festgelegter Maßnahmen sind durch das Bezirksamt vorgenommen worden?
- Welche Fachbereiche waren daran beteiligt?
- Wann wurden sie vorgenommen, mit welchen Ergebnissen?
- Welche Kontakte zu anderen beteiligten Stellen (z.B. OBI/ROLLER, Berliner Wasserbetriebe) hat das Bezirksamt bezüglich dieser Thematik aufgenommen?
- Wann, mit welchem Ergebnis?
- Wurde eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit vorgenommen?
- Wann, durch wen, mit welchem Ergebnise?
- Ist eine Nachbesserung, bzw. Korrektur erfolgt?
- Wann, durch wen , welche Maßnahmen wurden veranlasst, bzw. durchgeführt?
- Welche Kontrollen der festgelegten zu erreichenden Wasserstandshöhe und anderer festgelegter Maßnahmen sind durch das Bezirksamt vorgenommen worden?
Es gibt eine Genehmigung des Fachbereiches Umweltschutz zur Einleitung von Regenwasser in den Waldowteich, in der ein maximaler Wasserspiegel von 51,40 m über NN nicht überschritten werden darf. Eine zu erreichende Mindestwasserhöhe ist nicht definiert und ohne technischen Aufwand auch nicht realisierbar.
- Welche Fachbereiche waren daran beteiligt?
Gewässerkontrollen erfolgten im Rahmen der fachlichen Zuständigkeit durch den Fachbereich Grün (Beräumung von Unrat und Grünpflege), den Naturschutz (Artenschutz) und den Umweltschutz (Gewässerschutz) nach Bedarf.
- Wann wurden sie vorgenommen, mit welchen Ergebnissen?
Die Kontrollen wurden sporadisch durchgeführt.
Verstöße gegen Auflagen der Einleitgenehmigung wurden nicht festgestellt. Ein sehr geringer Wasserstand wurde registriert. Auf Grund des allgemeinen Niederschlagsdefizits im Jahr 2006 wurden keine Maßnahmen eingeleitet. - Welche Kontakte zu anderen beteiligten Stellen (z.B. OBI / ROLLER, Berliner Wasserbetriebe) hat das Bezirksamt bezüglich dieser Thematik aufgenommen?
Nach Feststellung, dass selbst nach regenreichen Perioden zu Beginn des Jahres 2007 noch immer kein Rückhalt des Wassers erfolgt, wurde das Ingenieurbüro Sinz mit der technischen Überprüfung der Gesamtanlage betraut. Die Überprüfung erfolgte im März 2007. Bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurden
- Wann, mit welchem Ergebnis?
Bei der technischen Überprüfung wurde eine volle Funktionsfähigkeit der Anlage festgestellt. Technische Mängel waren nicht erkennbar.
- Wurde eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit vorgenommen?
In Auswertung der Grundwasserhöhen und der Niederschlagsereignisse wurde festgestellt, dass auf Grund des allgemein gesunkenen Wasserstandes das Grundwasser ca. 1 m unter Beckensohle ansteht und eine schnelle Versickerung somit gegeben ist. Gleichzeitig ist das Mulden-Rigolensystem des B1-Centers so ausgelegt, dass der überwiegende Teil des Wassers auf Grundlage der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung vor Ort auf dem eigenen Gelände zur Versickerung gebracht wird.
- Wann, durch wen, mit welchem Ergebnis?
Siehe Punkt 5 und 6.
- Ist eine Nachbesserung bzw. Korrektur erfolgt?
Siehe Punkt 5 und 6.
- Wann, durch wen, welche Maßnahmen wurden veranlasst bzw. durchgeführt?
Siehe Punkt 5 und 6.
Norbert Lüdtke
die aktuellen Grundwasserstände erfragt.Die Ableitung von Regenwasser von dem Grundstück Alt Mahlsdorf 24, 26 (OBI / ROLLER) erfolgt auf der Grundlage des städtebaulichen Vertrages vom 30.03.2000. Dort heißt es: “… Es ist Aufgabe der NOVA GmbH, ggf. erforderliche Vereinbarungen mit Versorgungsträgern zu schließen. Dazu gehört auch der Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen über die Ableitung von Niederschlagswasser in den Bereich der nördlich an das Vertragsgebiet angrenzenden Grünanlage. Die NOVA GmbH trägt die Unterhaltungskosten der dazu erforderlichen Entwässerungsanlagen. …”Die NOVA GmbH hat auf der unter 1. genannten Grundlage eine Vereinbarung mit der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über die entsprechenden Maßnahmen abgeschlossen. Demnach erfolgt eine vollständige Verbringung des auf den Dächern anfallenden Niederschlagswassers in einer Versickerungsmulde und nur, wenn von dieser nicht mehr Regenwasser aufgenommen werden kann bzw. wenn eine Sättigung des Untergrundes eingetreten ist, wird überschüssiges Wasser in den Waldow-Teich abgeleitet. Es wurde keine Wasserstandsmenge vereinbart, die zu erreichen ist. Das geht schon deshalb nicht, da man die Eigentümer nicht zu Regen verpflichten kann. Wenn es also nicht regnet, kann kein Wasserstand erreicht werden. Außerdem geht auch der Bebauungsplan davon aus, dass das Regenwasser prinzipiell auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht wird, in Übereinstimmung mit dem FNP Berlin und dem LAPRO Berlin.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Schwarz-Rot soll seine Zusagen einhalten – Hauptstadtzulage endlich auch für die Beschäftigten bei freien Trägern!
Seit unserem Antrag vom Januar zur Auszahlung der Hauptstadtzulage an die freien Träger hat sich leider einiges verändert. Mit der Rücknahme der ursprünglich erteilten Zusage zur Refinanzierung der Hauptstadtzulage für die Beschäftigten der freien Träger, verweigert sich die schwarz-rote Landesregierung jeder sozialpolitischen Verantwortung. Der Vertrauensbruch des Berliner Senats ist massiv.
Der Senat zeigt all jenen Menschen die kalte Schulter, die tagtäglich in Sozial-, Kultur- und Jugendeinrichtungen die Stadt am Laufen halten. Dieser Irrweg muss rückgängig gemacht werden.
Durch den Beschluss des Änderungsantrages in der letzten BVV hat sich der Bezirk Marzahn-Hellersdorf klar positioniert und an die Seite der Beschäftigten gestellt. Das Bezirksamt muss sich nun gegenüber dem Berliner Senat dafür vehement einsetzen, dass dieser seine Zusagen gegenüber den Beschäftigten freier Träger auch einhält und die Zahlung der Hauptstadtzulage durch eine vom Senat zu tragende Refinanzierung ermöglicht.
Weiterlesen »
Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Marzahn-Hellersdorf geht voran
Unsere Pressemitteilung haben wir erstmals in Leichter Sprache verfasst:
Letzte Woche Donnerstag war das Bezirks-Parlament. Dort entscheiden Politiker über Dinge in deinem Kiez. Zum Beispiel: Wo sind Gehwege nicht barrierefrei.
Wir haben als Grüne zu einem großen Gesetz nachgefragt. Es heißt “Bundes-Teilhabe-Gesetz”.
Das Gesetz ist für Menschen mit Behinderungen da. In dem Gesetz stehen viele Regeln. Zum Beispiel: Menschen mit Behinderungen sollen in ihrem Leben mehr selbst bestimmen können. Und sie sollen besser am Arbeits-Leben teilhaben könnnen.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ist seit dem Jahr 2020 gültig. Wir wollten deshalb wissen: Wie viel wurde schon geschafft? Wie geht es Menschen mit Behinderungen heute? Bekommen sie genau die Hilfe, die sie wegen einer Behinderung brauchen? Was macht der bezirkliche Teilhabe-Beirat? weiterlesen »
Weiterlesen »
Bei der Änderung des B-Plans für das ehemalige Preisgewitter Interessen der Anwohnerschaft umsetzen
Für das Grundstück des ehemaligen Preisgewittter in der Wuhlestraße in Marzahn gibt es Vorgaben des Bezirks, die hier nur Gewerbe vorsehen. Ein Investor möchte Wohnungen bauen und die CDU dahingehend den Bebauungsplan ändern. Durch die hohen Geschosser und eine Vielzahl an Wohnungen fürchten viele der direkten Anwohner*innen eine starke Einschränkung durch die Pläne des Investors.
Mit einem Antrag (DS-1887/IX) wollen wir erreichen, dass die Anwohnerschaft bei dem Vorhaben beteiligt wird und die Wünsche höher gewichtet werden, als die Profit-Interessen des Investors. Wir begrüßen neuen Wohnungsbau, gerade wie hier auf bereits versiegelten Flächen, jedoch muss dieser auch sozialverträglich gestaltet sein.
Weiterlesen »