Drs. 368/V
Ich frage das Bezirksamt:
1. In wie weit sind die in dem Bericht des Bezirksamtes, DS 2597/V-behindertengerechter Zugang am südlichen Bahnsteig des S-Bahnhofes Biesdorf, genannten Festlegungen – Klärung der Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke 38 und 39 und ggf. Kontaktaufnahme des Bezirksamtes mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Finanzierung der zweiten Aufzugsanlage umgesetzt worden?
2. Welche weiteren Aktivitäten plant das Bezirksamt für einen „barrierefreien Zugang“ am S-Bahnhof Biesdorf?
Beantwortung der mündlichen Anfrage Drs.-Nr. 0368/VI
Frau Buchwald, Beate „Zu behindertengerechtem Zugang am S-Bahnhof Biesdorf“
Die o.g. mündliche Anfrage der Verordneten Frau Beate Buchwald wird wie folgt beantwortet:
Auf Grund der Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung – Drs.-Nr. 2528/V vom 29. 6. 06, Drs.-Nr. 2597/V vom 28. 9. 2006 und Drs.-Nr. 2598/V vom 28. 9. 2006 – wurde gemäß BA-Beschluss 30/III eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Deutschen Bahn AG, der Bürgerinitiativen, der bezirklichen Fachämter und privaten Eigentümern eingerichtet. Die Leitung wurde dem Veterinär-, Lebensmittelaufsichts-, Gewerbe- und Ordnungsamt übertragen. Die Konstituierung und erste Besprechung der Arbeitsgruppe fand am 1. März 2007 statt.
Es folgte ein Arbeitsgespräch mit dem Vertreter von DB Services Immobilien GmbH am 14. 3. 2007 und am 10. 5. 2007 die Vor-Ort-Beratung mit Vertretern der DB Station & Service AG und der DB Services Immobilien GmbH.
Zur Umsetzung der Projekt-Vorhaben
– Barrierefreie Erschließung des S-Bahnhofes Biesdorf
– Umgestaltung des Bahnhofvorplatzes am S-Bahnhof Biesdorf
ist für den 07. 06. 2007 die 1. Projektberatung mit Vertretern der Deutschen Bahn AG, der bezirklichen Wirtschaftsförderung und GrundAV anberaumt.
Im Vorfeld des Projektes wurden die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke geklärt.
Die Flurstücke 38 und 39 befinden sich im Eigentum des Landes Berlin, sie sind Finanzvermögen.
Norbert Lüdtke
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