Drs. 105/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie konnte es dazu kommen, dass bei der Wahl zur Seniorenvertretung
18 Kandidatinnen zur Wahl standen, aber nur 15 auf der vorher ausgehangenen Vorschlagsliste aufgeführt waren?
2. Liegen dem Bezirksamt Beschwerden oder Anfechtungen der Wahl vor?
(Laut öffentlichem Aufruf des Bezirksamtes vom 17.08.2006 und der Verwaltungsvorschriften zur Ermittlung von Berufungsvorschriften Seniorenvertretung dürfen nur frist- und formgerecht eingereichte Berufungsvorschläge berücksichtigt werden.)
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