Nutzungsverträge bzgl. rechtsextremen und/oder rechtsradikalen Symbolen und/oder Aufschriften

Drs. 554/VI

Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, dass die Marktbetreiber im Bezirk Nutzungsverträge mit den einzelnen Verkäufern abschließen in denen festgeschrieben ist, dass der Verkauf  von Kleidung und Gegenständen mit rechtsextremen und/oder rechtsradikalen Symbolen und/oder Aufschriften (z.B. Marke Thor Steinar) unterbleibt.

Begründung:

Der Bezirk sollte auch an dieser Stelle seine Haltung gegenüber Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus deutlich machen und entsprechend seine Handlungsmöglichkeiten voll ausschöpfen.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Verwandte Artikel