Drs. 554/VI
Das Bezirksamt wird ersucht darauf hinzuwirken, dass die Marktbetreiber im Bezirk Nutzungsverträge mit den einzelnen Verkäufern abschließen in denen festgeschrieben ist, dass der Verkauf von Kleidung und Gegenständen mit rechtsextremen und/oder rechtsradikalen Symbolen und/oder Aufschriften (z.B. Marke Thor Steinar) unterbleibt.
Begründung:
Der Bezirk sollte auch an dieser Stelle seine Haltung gegenüber Rechtsextremismus und Rechtsradikalismus deutlich machen und entsprechend seine Handlungsmöglichkeiten voll ausschöpfen.
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