Drs. 052/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Mit welcher Begründung ordnet das Bezirksamt die notwendigen Reparaturen und Sicherungsmaßnahmen in der Sporthalle der Mozart-Grundschule nicht unter “Unvorhergesehenes zur Störungs- und Havariebeseitigung”
(s. Beantwortung der DS 0001/VI) ein?
2. Welche Mittel stehen aus dem Titel “Unvorhergesehenes …” für 2006 z. Z. noch zur Verfügung?
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