Das Wahl-ABC

Fragen und Antworten zur Wahl

Welche Stimme wofür?

Am 18. September wird in Berlin das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) neu gewählt. Das bedeutet für Sie insgesamt DREI STIMMEN.

Ihre Erststimme könne Sie einer oder einem Direktkandidat/in aus ihrem Wahlkreis geben. Ihre Zweitstimme geht an eine (Partei-)Liste. Das Abgeordnetenhaus setzt sich aus Mitgliedern, die über die Listen gewählt wurden, und aus den GewinnerInnen der Direktwahlkreise zusammen. Ihre dritte Stimme geht an eine (Partei-)Liste für die BVV.

Was ist die BVV?

BVV steht für Bezirksverordnetenversammlung. Die BVV besteht aus 55 ehrenamtlichen Bezirksverordneten, die über Listen gewählt werden. Aufgaben der BVV sind die Kontrolle des Bezirksamts sowie die Anregung von Verwaltungshandeln. Hierzu kann die BVV Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten.

Bin ich wahlberechtigt?

Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die
1. am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
2. ihren Erstwohnsitz in Berlin haben
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

Für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung sind alle Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die
1. am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
2. ihren Erstwohnsitz in Berlin haben
3. die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats haben

Was ist, wenn ich im Urlaub bin?

Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit bereits vor dem 18. September per Briefwahl zu wählen. Die Unterlagen dazu werden ab dem 4. August vom Bezirkswahlamt an alle Wahlberechtigten versandt.