Das Thema Baumschutz und den Erhalt von Straßenbäumen steht bei Bündnis 90/Die Grünen weit oben auf der politischen Agenda. In den vergangenen Jahren haben Krankheiten, Überalterung, Schädlingsbefall sowie Verletzungen an Rinde und Wurzelwerk dazu geführt, dass viele der Berliner Straßenbäume gefällt werden mussten. In ganz Berlin sind in zwischen 2006 und 2016 in jedem Jahr Straßenbäume verloren gegangen (Quelle: Entwicklung einschl. Zu- und Abgänge im Vergleich der Jahre 2006 bis 2016). Ein Teil dieser Bäume konnte bislang leider noch nicht nachgepflanzt werden. Das bedeutet eine gewaltige Lücke im Stadtbild – und einen deutlichen Verlust an Lebensqualität für uns alle. Wir wollen dass die Stadtbaumkampagne auch in Marzahn-Hellersdorf fortgesetzt und ausgeweitet wird.
Unsere Bezirksverordnete Cordula Streich hat das Bezirksamt dazu umfangreich befragt. U.a. zum Baumkataster (KA-125/VIII), zum Zustand der Bäume (KA-126/VIII), zum Personal und Mittelbedarf in der Baumpflege (KA-127/VIII), zu Naturdenkmalen (KA-128/VIII), zur Baumbilanz (KA-122/VIII) sowie zu Bäumen und Fällgenehmigungen (KA-123/VIII).
Im Jahr 2012 wurden in Marzahn-Hellersdorf beispielsweise 4 neue Bäume gepflanzt, aber 226 Straßenbäume gefällt (Quelle: Drucksache 17 / 12 667). Für die Jahre 2014-2016 hat das Bezirksamt nicht mal mehr eine Statistik dazu geführt. “Eine Statistik über die gefällten und nachgepflanzten Straßenbäume für die Jahre 2014 – 2016 wurde aufgrund begrenzter personeller Ressourcen nicht geführt” (Quelle: KA-122/VIII).
Zur Einführung des Baumkatasters informiert der zuständige Stadtrat auf unsere Anfrage wie folgt:
- Wie viel Prozent der Straßenbäume im Bezirk sind im bezirklichen Baumkataster erfasst? Wenn noch nicht der komplette Bestand erfasst ist, wann wird die Erfassung voraussichtlich abgeschlossen sein?
- Wie viel Prozent der Bäume in Parks und Grünanlagen sind bereits erfasst?
zu 1.und 2.: Es sind bis auf aktuelle Neupflanzungen alle Straßenbäume im Baumkataster erfasst.
- Wie zufrieden ist das Bezirksamt mit dem neu eingeführten Baumkataster?
Das GRIS mit dem Baumkataster ist ein sehr komplexes Programm und für viele verschiedene Anwendungen konzipiert. Die Abstimmungsphase läuft noch. Das Straßen und Grünflächenamt ist mit dem Angebot zufrieden.
- Ist die Einführung des bezirkseinheitlichen Baumkatasters noch in der geplanten Zeitschiene? Welche Probleme gibt es bei der Einführung?
Die Einführungsphase mit der Migration der Daten ist abgeschlossen. Derzeit wird eine erweiterte Mobilvariante von Windows auf Android eingeführt.
Zum Zustand der Bäume informiert der zuständige Stadtrat auf unsere Anfrage wie folgt:
- Gibt es im Bezirk ein Schad- und/oder Vitalitätsmonitoring für Straßenbäume? Wie gesund oder krank – aufgeschlüsselt nach den verwendeten Klassen – ist der Baumbestand im Bezirk?
Es gibt im Fachbereich Grün eine Vitalitätsstufenerfassung der Bäume in den Stufen von 1 bis 5 (5 = abgestorben)
45.600 Bäume Vitalitätsstufe 1 Gesund, Schädigungsgrad 0-10% 7.300 16 % Vitalitätsstufe 2 Geschädigt, Schädigungsgrad 11-25% 19.600 43 % Vitalitätsstufe 3 Stark geschädigt, Schädigungsgrad 26-60 % 8.600 19 % Vitalitätsstufe 4 Sehr geschädigt, Schädigungsgrad 61-90 % 350 1 % Vitalitätsstufe 5 Absterbend bis tot, Schädigungsgrad 91-100% 100 0,5 % Bäume ohne Vitalitätsstufe 9.650 20,5% - Was sind die häufigsten Schadursachen für die Bäume im Bezirk?
Die häufigsten Schadursachen sind:
- Salzschäden mit einem Anteil von ca. 80%,
- Trockenschäden mit einem Anteil von ca. 40 % und
- biologische Erkrankungen (artentypische Pilze, Viren) mit einem Anteil von ca. 40%.
Viele Bäume haben mehrere Schadursachen.
Zum Personal und Mittelbedarf in der Baumpflege informiert der zuständige Stadtrat auf unsere Anfrage wie folgt:
- Werden Baumpflanzung, -pflege und -kontrolle im Bezirk durch das eigene Personal durchgeführt? Wenn ja, wie viele Leute umfasst das Team?
Für diese Tätigkeiten stehen dem Fachbereich (FB) Grün 12 VZÄ zur Verfügung. Über Fremdvergabe im Auftrag des FB Grün kontrollieren zwei Baumkontrolleure.
- Wie hoch ist der jährliche Etat für die gesamte Grünflächenpflege im Bezirk? Welcher Anteil des im Rahmen des Globalsummenhaushaltes für das Produkt 64951 Straßenbäume – Pflege / Unterhaltung zugewiesenen Budgets wird tatsächlich für Straßenbäume verwendet?
In den Jahren 2016 und 2017 beträgt der Etat für die Unterhaltung von Grünflächen entsprechend des Haushaltsplanes je 1.850.000 € (ohne Personal- Fahrzeug- und Maschinenkosten, sowie die Querschnittskosten des Amtes). Um eine Vergleichbarkeit darzustellen werden hier nur die direkten Sachkosten des Produktes 64951 benannt: 234.000 €.
- Welche zusätzlichen Mittel bzw. Personal würde jährlich benötigt, um etwaig vorhandene Defizite bei der Straßenbaumpflanzung und -pflege auszugleichen und das erforderliche fachliche Niveau nachhaltig zu sichern?
Nach den Kennzahlen der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) sind pro Straßenbaum 56,20 €/Jahr und pro Anlagenbaum 52,00 €/Jahr notwendig.
Zu Naturdenkmalen informiert der zuständige Stadtrat auf unsere Anfrage wie folgt:
- Wie viele Baum-Naturdenkmale gibt es im Bezirk? Gibt es Abweichungen von den in Anlage 1 der Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin gelisteten Bäumen?
Für folgende Naturdenkmale wurden Befreiungen zur Entfernung wegen Gefährdung der Verkehrssicherheit in Beteiligung der Naturschutzverbände erteilt:
- 10-1/B (XXI-1/B) Juglans regia ( Walnuss) Siegmarstr. 65- ausgeprägte Kernfäule
- 10-13/B (XXIII-2/B) Aesculus hippocastanum (Rosskastanie) Hönower Str. 14- Brandkrustenpilz am Stammfuß
- 10-14/B (XXIII-4/B) Populus nigra (Schwarz-Pappel) Hönower Str. 46- Stammfuß hohl
Das Naturdenkmal
- 10-9/B (XXI-14/B) Tilia platyphyllos (Sommer-Linde) auf dem Friedhof Marzahn, Wiesenburger Weg, ist umgefallen (zeitgleich mit der Unterschutzstellung).
Damit reduziert sich die Anzahl auf 26 Naturdenkmale, der Bestand weicht entsprechend von der Liste ab.
Zur Baumbilanz informiert der zuständige Stadtrat auf unsere Anfrage wie folgt:
- Wie viele Straßenbäume wurden im Bezirk in den Jahren 2014, 2015 und 2016 gefällt und nachgepflanzt? Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Straßenbäume im Bezirk?
Eine Statistik über die gefällten und nachgepflanzten Straßenbäume für die Jahre 2014 – 2016 wurde aufgrund begrenzter personeller Ressourcen nicht geführt. Im gesamten Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es ca. 43.500 Straßenbäume.
- Wie viele dieser gepflanzten Bäume wurden jeweils in den Jahren 2014, 2015 und 2016 aus eigenen Mitteln finanziert und wie viele mit Hilfe der Stadtbaumkampagne der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz? Wie viele Bäume wurden als Ersatzpflanzung und Ausgleichsabgaben für die Fällung von nach BaumSchVO geschützter Bäume gepflanzt?
Alle nachgepflanzten Bäume wurden über die Stadtbaumkampagne als Ersatz bzw. Ausgleichspflanzungen gepflanzt.
- Wird die Gesamtzahl der Straßenbäume im Bezirk auch noch durch andere Faktoren als Fällungen und Neupflanzungen beeinflusst? Wenn ja, welche Faktoren sind das?
Ja, die Gesamtzahl der Straßenbäume wird z. B. durch Unfallschäden, Unwetterschäden und Salzschäden beeinflusst.
- Gibt es Gründe, dass angebotene Bäume aus der Stadtbaumkampagne nicht gepflanzt werden konnten?
Nein.
Zu Bäumen und Fällgenehmigungen informiert der zuständige Stadtrat auf unsere Anfrage wie folgt:
- Führt das Bezirksamt eine Statistik über die erteilten Fällgenehmigungen für nach Baumschutzverordnung geschützten Bäumen?
a) Wenn ja, wie viele Fällungen geschützter Bäume auf privatem Grund sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 beantragt worden? Und wie viele davon wurden genehmigt?
Im Jahr 2014 wurden 1.256 Bäume, im Jahr 2015 1.207 Bäume und im Jahr 2016 1.895 Bäume zur Fällung, Kronenreduzierung oder sonstigen Schnittmaßnahmen beantragt. Im Jahr 2014 wurden für 56 Bäume, im Jahr 2015 für 76 Bäume und im Jahr 2016 für 50 Bäume Fällungen, Kronenreduzierungen oder sonstige Schnittmaßnahmen versagt.
b) Wenn ja, wie viele Fällungen geschützter Bäume im öffentlichen Raum sind in den Jahren 2014, 2015 und 2016 beantragt worden? Und wie viele davon wurden genehmigt?
Für die Fällung von Bäumen auf öffentliche Flächen sind keine Genehmigungen notwendig. Die Verantwortung liegt hier beim Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich Grün. Der/die zuständige Grüninspektor/in ist zuständig für die Kontrollen und die daraus resultierenden Entscheidungen.
c) Wenn ja, In wie vielen Fällen wurden Anträge auf Befreiung von der gesetzlich geschützten Vegetationsperiode (§ 39 (5) 2 BNatSchG gestellt und wie viele Befreiungen wurden erteilt?
Im Zeitraum 2014 – 2016 wurden drei Verfahren zur Befreiung von § 39 5 2 unter Beteiligung der Naturschutzverbände durchgeführt.
- In wie vielen Fällen haben sich die Antragssteller für Ersatzpflanzungen entschieden? Wie wird der Vollzug der Ersatzpflanzungen kontrolliert?
Von 576 Antragstellern in 2014 haben sich 547, von 604 Antragstellern in 2015 566 und von 586 Antragstellern in 2016 haben sich 514 für Ersatzpflanzungen entschieden. Der Vollzug wird stichprobenartig kontrolliert.
- Wie hoch ist die Summe der eingekommenen Ausgleichsabgaben in den Jahren 2014, 2015 und 2016? Wofür werden die Mittel der Ausgleichsabgabe verwendet?
2014 wurden 145.296,00 €, im Jahr 2015 106.530,00 €, im Jahr 2016 532.529,00 € eingenommen. Die Mittel werden zweckgebunden für Baum- und Strauchpflanzungen und Maßnahmen im Naturschutz in den Schutzgebieten und auf den Flächen des Straßen- und Grünflächenamtes verwendet.



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Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
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