Drs. 1209/VI
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
Das Land Berlin plant eine zentralisierte Schülerinnendatei in der zukünftig 16 Datensätze darunter sensible Daten wie Herkunftssprache, Lernmittelbefreiung und sonderpädagogischer Förderbedarf gespeichert werden sollen. Als Begründung wird angeführt, Doppelanmeldungen zu verhindern, die Lehrerinnen effizienter zu verteilen und Delinquenz und Schuldistanz besser bekämpfen zu können.
1. Wie sieht das aktuelle Verfahren zur Übermittlung der Schülerinnendaten im Moment aus, und welche Probleme sieht das Bezirksamt zurzeit?
2. Welche Verbesserungsvorschläge sieht das Bezirksamt?
3. Welche Vor- und Nachteile sieht das Bezirksamt in den Bereichen Schule und Jugend für ihre Arbeit mit Hilfe solch einer Datei?
4. Stehen aus Sicht des Bezirksamtes Aufwand, Nutzen und der Datenschutz in einem angemessenen Verhältnis?
5. Werden die Schulen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand haben und wenn ja, wie hoch sind die Kosten?
Begründung der Dringlichkeit:
Die Schülerinnendatei ist zurzeit in den Medien und wird aktuell im Abgeordnetenhaus beraten. Da diese Entscheidung auch einen Einfluss auf die bezirklichen Schulen haben wird, ist es notwendig, dass sich die BVV zeitnah über die Folgen dieses Gesetzes verständigt.


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