In der aktuellen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Seniorinnen und Senioren stand eine Aussprache mit dem Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja, zur ärztlichen Versorgung im Bezirk auf der Tagesordnung.
Seit einiger Zeit werden nur noch Umzüge von Arztpraxen von besseren in schlechter versorgte Gebiete genehmigt, dies trifft auch für Zulassungen von neuen Praxen zu. Besondere Probleme gibt es – gerade in Marzahn-Hellersdorf – bei der ambulanten psychotherapeutischen und sozialtherapeutischen Behandlung. Hier muss oft auf stationäre Angebote zurückgegriffen werden.
In den letzten Jahren wurden Möglichkeiten geschaffen, um zumindest empfehlend und beratend Einfluss auf die ambulante Bedarfsplanung zu nehmen. Damit ist es möglich geworden, eine Umsteuerung bei den ärztlichen Versorgungsleistungen auf bezirklicher Ebene anzugehen. Dieses Modell soll im Jahr 2015 evaluiert werden.
Bericht Herr Senator Czaja:
Die stationäre Versorgung ist im Krankenhausplan – staatlich – geregelt. Die Zahl der Betten in den Krankenhäusern richtet sich nach den periodisch erstellten Bevölkerungsprognosen, dabei fließen auch die Sozialstrukturdaten ein.
Bei der ambulanten Versorgung liegt der Sicherstellungauftrag in den Händen der Selbstverwaltung (Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen). Die ärztliche Versorgung für das Berliner Stadtgebiet insgesamt hat sich in den letzten Jahren verbessert, allerdings gibt es innerhalb der Stadt erhebliche Unterschiede. Dies bringt vor allem für ältere Patienten negative Auswirkungen, wie die Chronifizierung von Krankheiten mit sich. Die verschiedenen ärztlichen Leistungen werden von verschiedensten Menschen mit unterschiedlichem Bildungsgrad angenommen.
In den letzten Jahren wurden Möglichkeiten geschaffen, um zumindest empfehlend und beratend Einfluss auf die ambulante Bedarfsplanung zu nehmen. Das entsprechende Gremium muss seine Empfehlungen allerdings einstimmig aussprechen. Damit ist es möglich geworden, eine Umsteuerung bei den ärztlichen Versorgungsleistungen auf bezirklicher Ebene anzugehen. Dieses Modell soll im Jahr 2015 evaluiert werden.
Seit einiger Zeit werden nur noch Umzüge von Arztpraxen von besseren in schlechter versorgte Gebiete genehmigt, dies trifft auch für Zulassungen von neuen Praxen zu. Die Klagen gegen diese neue Verfahrensweise waren bisher nicht erfolgreich. Die Zahl der Ärzte, die in den Ruhestand gehen, wird in den folgenden Jahren ansteigen. Besondere Probleme gibt es – gerade in Marzahn-Hellersdorf – bei der ambulanten psychotherapeutischen und sozialtherapeutischen Behandlung. Hier muss oft auf stationäre Angebote zurückgegriffen werden.
Die ärztliche Versorgung in Marzahn-Hellersdorf ist durchschnittlich bis unterdurchschnittlich einzuschätzen. Künftig soll es für die Länder mehr Kompetenzen bei der ambulanten Bedarfsplanung geben.
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