KA-048/VII
Frage 1: Wie bewertet das Bezirksamt die Arbeit der Wildtierstation zum Forsthaus 7?
Belange von Tier- oder Artenschutz im Rahmen der Zuständigkeit der Bezirke oder der Senatsverwaltungen berührt die Wildtierstation nicht. Sie ist eine Einrichtung, die besonders für die Bürger berlinweit von großer Bedeutung ist, die verletzte Wildtiere auffinden ohne sich in der Lage zu sehen, diese am Fundort zu belassen. Es ist in diesem Sinne erfreulich, dass Bürger und insbesondere auch Kinder, denen es schwer fällt, die Prozesse des Werdens und Vergehens in der Natur vor den eigenen Augen zu ertragen, hier einen Ansprechpartner finden, der ihrem Pflegebedürfnis hilfreich entgegenkommt.
Frage 2: Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, sich für die weitere Arbeit der Station zu engagieren?
Der Fachausschuss Naturschutz und Landschaftsplanung der GALK Berlin hat auf Initiative der Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke Spandau und Marzahn-Hellersdorf mehrheitlich beschlossen, der GALK Berlin zu empfehlen, diese möge beschließen, der Senat von Berlin möge trotz anerkannter Nicht-Zuständigkeit nach Wegen suchen, den Betrieb der Station auch zukünftig über den Landeshaushalt zu sichern. Dies hat die GALK getan. Die anwesende Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat die Prüfung im Zusammenwirken mit der für Tierschutz zuständigen Senatsverwaltung zugesagt.
Frage 3: Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt evtl. bereits eingeleitet?
Das Bezirksamt, vertreten durch das frühere Natur- und Umweltamt, seit 01.03.12 den Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes ist Vermieter für die Betreiber der Wildtierstation und bemüht sich im Rahmen des rechtlich Gebotenen darum, alle Möglichkeiten, den Betrieb zu unterstützen, zu nutzen.
Frage 4: Sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, z. B. auch zeitlich begrenzt und anteilig das Projekt dort mit zu finanzieren?
Nein. Aufgrund der berlinweiten Bedeutung des Projekts geht das Bezirksamt davon aus, dass die Lösung auf Landesebene gefunden werden muss.
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