Unsere Fraktionsvorsitzende Chantal Münster hat zum Ausschreibungsverfahren des Schulmittagessens für unseren Bezirk nachgefragt. Leider ist es immer noch nötig ein ärztliches Attest vorzulegen, um für ein Kind die vegane Essensoption zu beantragen. Wir setzen uns weiterhin für ein gesundes Schulmittagessen möglichst in 100% Bio-Qualität ein und die Minimierung von Lebensmittelverschwendung.
Frage 1: Wie sieht der Zeitplan für Ausschreibung und Vergabe des Caterers für das beteiligungs-freie Schulmittagessen im Bezirk aus?
Die Ausschreibung für die Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen der Primarstufe wurde fristgerecht auf der Vergabeplattform des Landes Berlin veröffentlicht. Die neuen Verträge für den Leistungszeitraum vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2028 müssen spätestens zum 01.08.2024 geschlossen werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Fristen vor dem 01.08.2024.
Frage 2: Wie evaluiert das Bezirksamt die Informationen aus den Mittagessensausschüssen und Schulkonferenzen in Bezug auf das Schulmittagessen und die anstehende Vergabe der Schules-senscaterer? Haben die Schulämter eine Befragung der Schüler*innen vorgenommen, die das kostenbeitragsfreie Schulmittagessen gegessen haben? Wie sind die Ergebnisse der Evaluation in die anstehende Ausschreibung eingeflossen?
Gemäß § 78 Absatz 2 Schulgesetz von Berlin „kann die Schulkonferenz zur Beratung und Entscheidung einzelner Aufgaben, […], Ausschüsse bilden. Wird an einer Schule ein Mittagessen angeboten oder ist ein solches Angebot geplant, so bildet die Schulkonferenz der Schule einen Mittagessens-ausschuss. Der Ausschuss dient insbesondere
1. der Unterstützung der Schulkonferenz bei der Stellungnahme zu der Auswahl des Essensan-bieters,
2. der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle des Mittagessens,
3. dem Informationsaustausch mit der für die Kontrolle des Mittagessens zuständigen Stelle im Bezirk.“
Die Mittagessensausschüsse sind durch den Bezirk in den Prozess der Vergabe des Schulmittages-sens eingebunden.
Frage 3: Wie häufig finden Qualitätskontrollen (sogenannte Audits) durch das Bezirksamt oder andere Stellen statt? Welche Maßnahmen der Sanktionierung hat das Bezirksamt vorgenommen, nachdem die Qualitätskontrollstelle Verstöße gegen beispielsweise den in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Bio-Anteil vorfindet oder Beschwerden aus den schulischen Gremien vorliegen?
Die Qualität des Schulmittagessens wird berlinweit systematisch durch die Qualitätskontrollstelle Schulessen (QKS) als fachlich zuständige Organisationseinheit, angesiedelt beim Bezirksamt Pankow, überwacht. Sie ist „Dienstleister“ der Schulämter in den Bezirken, die Träger der öffentlichen Schulen sind. Zu den Aufgaben der Qualitätskontrollstelle gehört aktuell die Überprüfung der ernährungsphysiologischen und sensorischen Qualität des Schulessens an Berliner Grundschulen auf Grundlage der mit den Essensanbietern vertraglich vereinbarten, einheitlichen Leistungsanforderungen. Hierzu führt sie stichprobenartige und anlassbezogene, unangekündigte Audits sowohl in den Produktionsküchen der Anbieter als auch den Ausgabeküchen der Schulen durch. Der Kontrollumfang umfasst dabei eine Fülle an Prüfkriterien.
Die Häufigkeit der Kontrollen ist abhängig von der Komplexität der Ergebnisse der Audits und lässt sich entsprechend nicht fest beziffern.
Sanktionsrelevante Verstöße gegen die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Bio-Anteile liegen nicht vor.
Frage 4: Welche konkrete(n) Stelle(n) im bezirklichen Schulamt ist/sind dafür zuständig, Sanktio-nen durchzusetzen und die Qualität für die Schüler*innen zu verbessern?
Das Schul- und Sportamt ist Vertragspartner und kann gemäß den Vertragsbedingungen gegen Verstöße vorgehen.
Frage 5: Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt unternommen, um bei der anstehenden Vergabe des Schulmittagessens die Qualität des Schulmittagessens zu verbessern, die weggeschmissenen Essensportionen zu reduzieren und das Bestellsystem zu digitalisieren?
Die Lebensmittelverschwendung wird mit Steuerungsparametern, wie z. B. der Akzeptanz des Schulmittagessens, dem Bestellsystem und der Gesamtmengenplanung berücksichtigt. Das Bestellsystem wurde hinsichtlich des Digitalisierungsanspruchs überarbeitet und wird berücksichtigt.
Frage 6: Wie wird das kostenbeitragsfreie Schulmittagessen be- und abbestellt?
Verläuft der Prozess digital, und wenn ja, wie genau?
Das Bestellsystem wurde hinsichtlich des Digitalisierungsanspruchs überarbeitet und wird berücksichtigt. Die Regelung der Be- und Abbestellung erfolgt zwischen dem Caterer und dem gesetzlichen Vertreter.
Frage 7: Kinder, die das Schulmittagessen in einer veganen Option essen wollen, brauchen ein ärztliches Attest dafür. Was unternimmt das Bezirksamt, um die Hürde des ärztlichen Attests für eine vegane Essensoption abzuschaffen und damit eine gesündere und umweltschonendere Ernährung zu gewährleisten?
Nach derzeitigem Stand dient die Sonderkost der Versorgung von Kindern mit Allergien und Unver träglichkeiten und nicht dafür, individuelle Essgewohnheiten abzubilden.
Gesundheits- und Umweltaspekte sind im DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen berücksichtigt worden, welcher auch in zukünftigen Musterausschreibungen als Grundlage für die ernährungsphysiologischen Anforderungen dienen wird. Ob und inwieweit dieser in Zukunft eine durchgängige rein pflanzliche Verpflegung von Schülerinnen und Schülern vorsieht, ist derzeit nicht bekannt. Aktuell gilt, dass täglich mindestens ein vegetarisches Gericht zur Wahl angeboten werden muss. Grundsätzlich ist es möglich, bis zu drei vegane Gerichte pro Woche innerhalb der vegetarischen Menülinie anzubieten. Die konkrete Umsetzung liegt im Verantwortungsbereich der Caterer.
Frage 8: Die aktuelle Musterausschreibung basiert auf den DGE-Standards, aber nicht der aktuellsten Version. Was wird dafür getan, dass die Musterausschreibung auf den aktuellsten DGE-Standards basiert?
Aus vergaberechtlichen Gründen ist eine Klausel, die vorgibt, dass stets der aktuell gültige Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung umzusetzen ist, nicht möglich.
Neuauflagen können preisrelevante Änderungen enthalten, die in dem vertraglich vereinbarten Festpreis dann nicht abgebildet sind.



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