Mit einem Antrag haben wir das Bezirksamt aufgefordert, eine Standortprüfung für die Errichtung des Modularen Ergänzungsbaus für die Caspar-David-Friedrich Oberschule auf dem Parkplatz am Kienberg durchzuführen. Gleichzeitig haben wir prüssen lassen, ob eine Fördermittelbindung der vor einigen Jahren errichteten Sportanlage dem Bau des MEB auf der Fläche des südlichen Teils des Sportplatzes entgegensteht. Dies ist nicht der Fall, daher soll die Errichtung des MEB auf dieser Fläche erneut geprüft werden.
Die geplanten Baumaßnahmen zur Errichtung des MEB haben ohne Einbeziehung der Nachbarschaft stattgefunden, was zu Missstimmung bei den Bürger*innen geführt hat. Aufgrund des Klimawandels und vorhandener alternativer Lösungen ist die Fällung von bis zu 30 Bäumen nicht angemessen. Aus diesem Grund ist es notwendig, alternative Standorte zu diskutieren. Eine zusätzliche Option, die in die Debatte eingebracht werden kann, ist der Parkplatz am Kienberg.
Ebenso soll die Bezirksverordnetenversammlung über das Ergebnis der Überprüfung des alternativen Standorts informiert werden.
Falls die Bemühungen für einen alternativen Standort nicht erfolgreich sein sollten, ist es von größter Bedeutung, den Einfluss auf die Flora und Fauna auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Für diesen Fall fordern wir das Bezirksamt dazu auf, eine anwohnerseitige Fassadenbegrünung sowie eine Dachbegrünung für den MEB zu prüfen. Zudem sollten sämtliche Baumfällungen vor Ort durch entsprechende Neupflanzungen ausgeglichen werden.
Um die Interessen der Bürger*innen angemessen zu berücksichtigen, ist es dringend erforderlich, dass das Bezirksamt die Nachbarschaft umfassend informiert und aktiv in den Prozess einbezieht.
Zum weiteren Hintergrund:
Unser Bezirksverordneter Pascal Grothe hatte nachgefragt wie viele Bäume für den Ergänzungsbau der Caspar-David-Friedrich Oberschule gefällt werden sollen und welche Ersatzpflanzungen vorgesehen sind. Laut der Antwort des Bezirksamts sind 5 verschiedene Standorte für den MEB auf bzw. am Rande des Schulstandortes intensiv geprüft worden. Wir fordern dass mehr Bäume gepflanzt werden als verschwinden und das die Ersatzpflanzungen auf dem Schulgelände vorgenommen werden:
Frage 1: Wie viele Bäume müssen für den Ergänzungsbau gefällt werden, welche Ersatzpflanzungen sind vorgesehen und wo?
Der geplante Modulare Ergänzungsbau (MEB) wird in Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) für den Bezirk errichtet. Ein konkreter Bauablaufplan für die Errichtung des MEB liegt dem Bezirk derzeit noch nicht vor. Dem Bezirksamt liegen aktuell noch keine Baumfällanträge nach Baumschutzverordnung zum MEB vor, so dass weder die Anzahl der zu fällenden Bäume noch die Anzahl der Ersatzpflanzungen beziffert werden kann. Grundsätzlich haben bereits Vor-Ort-Termine mit den zuständigen Fachämtern stattgefunden, um die Standort- und Grundstücksfragen im Vorfeld der Bauausführung durch SenSBW zu klären.
Frage 2: Welche anderen Standorte wurden für den MEB geprüft?
Wie an anderen Schulstandorten auch wurden seitens des Bezirksamtes potentielle Flächen für die Errichtung des MEBs geprüft. Insgesamt sind 5 verschiedene Standorte für den MEB auf bzw. am Rande des Schulstandortes intensiv geprüft worden (siehe Anlage). Im Rahmen der Prüfung fanden u.a. auch drei Vor-Ort-Termine mit Vertreter:innen der Schule und der bezirklichen Fachämter in Anwesenheit des Bezirksstadtrats für Schule, Sport, Weiterbildung, Kultur und Facility Management statt.
Im Ergebnis der Prüfung musste festgestellt werden, dass aus verschiedenen Gründen eine Realisierung des MEB auf den Flächen B, C, D, E nicht möglich ist. Die Fläche E befindet sich im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch) und ist grundsätzlich nicht bebaubar. Hier sind insbesondere die Belange des Naturschutzes sowie Biotop- und Artenschutzes betroffen, so dass auch seitens der Stadtplanung eine bauliche Nutzung für den MEB aus planungsrechtlicher Sicht nicht möglich ist. Unter den Flächen B, C und D befinden sich diverse Leitungen im Boden (Fernwärme, Hauptwasserleitung), die nicht bzw. nur unter enormem zeitlichem und finanziellem Aufwand verlegt werden können. Dies hätte zur Folge, dass die Laufzeit des Rahmenvertrages für den MEB nicht einzuhalten wäre und der Standort damit verloren gehen würde.
Im Fazit der Prüfung bleibt nur der Standort zwischen Hauptgebäude und Wohnbebauung (Fläche A) übrig. Dem Bezirksamt ist hierbei bewusst, dass dieser Standort keineswegs optimal ist. Gleichwohl bedarf es dringend der zusätzlichen Schulplätze, die durch den MEB kurzfristig entstehen.
Frage 3: Wie werden die Anwohnenden frühzeitig über die Maßnahme informiert und daran beteiligt?
Wie oben ausgeführt, liegen dem Bezirk seitens der SenSBW derzeit noch keine konkreten Informationen zu Baubeginn und –ablauf vor. Sobald hier entsprechende Informationen vorhanden sind, ist auch detaillierte Anwohnerinformation geplant. Die bisherigen Planungen sind insbesondere der Schule sowie den bezirklichen Schulgremien bekannt.



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