Antrag – 1377/VII (18.03.2014)
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, entsprechend der Beschlusslage der BVV (DS 2015/VI – Straßenbenennungen und -umbenennungen) zu handeln, d.h. die in der DS 1301/VII – Benennung einer Straße… „Am Gewerbepark“ angegebene Straße nicht in Straße „Am Gewerbepark“, sondern nach einer weiblichen Persönlichkeit zu benennen.
Begründung:
Mit der o. g. vorgesehenen Umbenennung handelt das Bezirksamt entgegen den Beschlüssen der BVV, Neubenennungen von Straßen im Bezirk prioritär nach Frauennamen vorzunehmen. Eine Begründung und Notwendigkeit für die Verfahrensweise zur Straße „Am Gewerbepark“ durch das Bezirksamt ist keineswegs zu erkennen.
Die Bezeichnung „Am Gewerbepark“ ist eine bezüglich des Bezirks undifferenzierte Bezeichnung, die in fast jedem anderen Bezirk Berlins so vorgenommen werden könnte. Zweitens ist sie unspezifisch und kann zu Verwechslungen führen, ähnlich wie die Bezeichnung der „Alten Feuerwachen“ in Berliner Bezirken, die sogar mehrfach in einem Bezirk vorkommen.


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