Wir haben das Bezirksamt zu den Vorbereitungen des Einsatzes des/der Klimaschutzmanagers/in für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes befragt (0831/VII). Dabei muss das Bezirksamt eingestehen, das es sich noch keine Gedanken gemacht hat, wann es den entsprechenden Klimamanager einsetzen wird. Auch eine Einigung zwischen den beteiligten Stadträten steht weiter aus. Damit besteht die Gefahr, dass Termine und Fristen für die Beantragung der Fördergelder vom Bund verpassen werden.
“Wenn eine Antragstellung für den Klimaschutzmanager im Jahr 2013 erfolgt und der bezirkliche Eigenanteil – 35% Kofinanzierung nur durch den Bezirk zu tragen sind – gesichert werden kann, kann die Tätigkeit im Haushaltsjahr 2014 aufgenommen werden. Dazu muss jedoch die Frage der fachlichen Anbindung des Zuständigkeitsbereiches geklärt sein.”
mündliche Anfrage – 0831/VII (12.03.2013)
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Vorbereitungen wurden für den Einsatz des/der Klimaschutzmanagers/in für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes wann getroffen (Beantragung von Fördergeldern oder Einstellung im Haushaltsplan des Bezirks)?
- Wann wird der/die Klimaschutzbeauftragte ihre Arbeit aufnehmen?
Und fürs Bezirksamt antwortet Herr Gräff:
So, ist auch Zeit, glaube ich, sich den ernsteren Dingen wieder zuzuwenden. Das meine ich ganz ernst, ehrlich gesagt. Verehrte Vorsteherin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu 1. würde ich auch im Namen von Herrn Richter wieder die Anfrage beantworten.
Das Klimaschutzkonzept verblieb in der Durchführung der SE Facility Management. Die Aufgaben des Klimaschutzes gehen allerdings weit über den Aufgabenbereich des Facility Managements hinaus. Die fachliche Zuständigkeit für den Klimaschutz in der SE FM bezieht sich ausschließlich auf den Anteil der energetischen Sanierung bezirkseigener Gebäude. Darüber hinaus können die Leistungen für den Klimaschutz nicht über die Produkte der KLR dargestellt werden. Deswegen kann die Federführung für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes gegenwärtig nicht übernommen werden. Die Zuordnung der Zuständigkeiten wird zwischen den betroffenen Bezirksstadträten diskutiert.
Zu 2. Wenn eine Antragstellung für den Klimaschutzmanager im Jahr 2013 erfolgt und der bezirkliche Eigenanteil – 35% Kofinanzierung nur durch den Bezirk zu tragen sind – gesichert werden kann, kann die Tätigkeit im Haushaltsjahr 2014 aufgenommen werden. Dazu muss jedoch die Frage der fachlichen Anbindung des Zuständigkeitsbereiches geklärt sein. Wie gesagt, sehen sie es mir nach, da jetzt auch keine Klärung mit Herrn Richter erfolgen kann und ich das ja auch kurzfristig übernehmen muss, dass ich ihnen soweit antworte. Ich denke, wir bleiben da im Gespräch. Vielen Dank.
Vorsteherin: Vielen Dank Herr Gräff. Frau Kern bitteschön, Sie haben das Wort zur Nachfrage. Frau Kern:
Herr Gräff ich denke, sie sehen es mir auch nach, wenn ich meine Nachfragen stelle. Das heißt also im Grunde genommen, es ist eigentlich seit mehr als 1 ½ Jahren klar, dass wir so etwas brauchen werden. Und ich entnehme dann der Antwort zumindest, dass das Bezirksamt sich darüber noch keine Gedanken gemacht hat, wann es den entsprechenden Klimamanager sozusagen einsetzen wird beziehungsweise auch, nachdem die eigenen Mitarbeiter und Stellvertreter des Bezirksamtes in der Ausschusssitzung, wo das vorgestellt worden ist, sehr deutlich gemacht haben, dass der Klimamanager das A und O für die Umsetzung ist. Egal, in welchem Bereich des Bezirksamtes. Das heißt also, das Bezirksamt hat sich also noch keinen Kopf gemacht, wie es das denn umsetzen will. Und die Stadträte haben sich auch noch nicht geeinigt, in welche Verantwortung sie irgendwann mal gegeben werden könnten. Heißt das auch, dass wir die Termine, sozusagen die Fristen für die Beantragung der Gelder, der Bundesgelder, dann auch wohl verpassen werden?
Vorsteherin: Das waren jetzt nun mehrere. Wir sind mal großzügig, Herr Gräff beantwortet. Herr Gräff:
Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, Frau Kern, ich teile erstens mal Ihre Einschätzungen zu 100%, dass das Schlüsselthema zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes eine Person ist, die das mit voller Inbrunst, glaube ich, und Überzeugung koordinieren muss. Übrigens nicht nur im Bezirksamt, sondern auch nach Außen hin bei allen Partnern, die dafür notwendig sind. Ich kann an der Stelle höchsten sagen, dass ich persönlich mit meiner Abteilung sofort und gerne bereit bin, den Antrag zu stellen und das auch für notwendig halte. Insofern teile ich Ihre Einschätzung nicht, dass wir uns dazu bisher nicht verständigen konnten. Was soll ich dazu weiter sagen? Vielen Dank.
Vorsteherin: Vielen Dank Herr Gräff.


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