In einer kleinen Anfrage (KA-070/VII) haben wir das Bezirksamt zum Thema Übergang von KITA zur Schule befragt. Wir wollten wissen, wie viele Kita’s im Bezirk Kooperationsverträge mit Schulen haben und in wie weit die Zusammenarbeit von Kita’s und Schulen auch ohne Kooperationsverträge funktioniert.
Mit Stand des Kita – und Schuljahres 2011/2012 sind dem Jugendamt Kooperationsvereinbarungen zur verbindlichen Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen 44 Kindertagesstätten und 26 Grundschulen des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf bekannt. Seit 2005 arbeitet die bezirkliche Arbeitsgruppe “Übergang Kita-Schule” an der Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten. Primäres Ziel ist, den Übergang von der Kita zur Grundschule so zu gestalten, dass alle wesentlichen und wichtigen Informationen über die Entwicklung des Kindes die Vorbereitung eines individuellen und förderlichen Umfeldes in der Schule ermöglicht. Im Begreifen um diese zentrale Aufgabe wurde bereits 2005 eine Handreichung zur Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule erarbeitet und dient als Handlungsleitfaden für alle Einrichtungen des Bezirkes. Dieser Handlungsleitfaden zeigt konkret und praxisnah Möglichkeiten und Formen von Kooperation auf.
kleine Anfrage “Zum Übergang von KITA zur Schule” – KA-070/VII (05.07.2012)
Der Übergang von Kita zur Schule soll nach Kita-Förderungsgesetz durch eine Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule unterstützt werden.
Zu 1.: Wie viele Kita’s im Bezirk haben Kooperationsverträge mit Schulen im Bezirk?
Mit Stand des Kita – und Schuljahres 2011/2012 sind dem Jugendamt Kooperationsvereinbarungen zur verbindlichen Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen 44 Kindertagesstätten und 26 Grundschulen des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf bekannt.
Zu 2.: Ist dem Bezirksamt bekannt, ob auch ohne Verträge diese Zusammenarbeit zwischen Kita’s und einzelnen Schulen stattfindet?
Seit 2005 arbeitet die bezirkliche Arbeitsgruppe “Übergang Kita-Schule” an der Gestaltung der Zusammenarbeit d.h. an der Qualität der Kommunikation und Kooperation zwischen den Beteiligten und hat sich als ein fachliches Steuerungsinstrument etablieren können.
Primäres Ziel ist, den Übergang von der Kita zur Grundschule so zu gestalten, dass alle wesentlichen und wichtigen Informationen über die Entwicklung des Kindes die Vorbereitung eines individuellen und förderlichen Umfeldes in der Schule ermöglicht. Im Begreifen um diese zentrale Aufgabe wurde bereits 2005 eine Handreichung zur Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule erarbeitet und dient als Handlungsleitfaden für alle Einrichtungen des Bezirkes. Dieser Handlungsleitfaden zeigt konkret und praxisnah Möglichkeiten und Formen von Kooperation auf.
Das Kooperationsgeschehen wird unter dem Aspekt betrachtet, welche Handlungskompetenzen (Ich-, Sozial-, und Lernmethodenkompetenz) das Kind bereits entwickelt hat und weiter entwickeln muss, um den Übergang von der Kita zur Grundschule gut bewältigen zu können. Gezielte Fortbildungen, gemeinsame Fachtage, gemeinsame Elternabende, gegenseitige Hospitationen sowie jährliche thematische Workshops schaffen dabei mehr Akzeptanz und befördern ein besseres Verständnis über Bildungsziele und Bildungsinhalte von Kita und Grundschule. Was wiederum eine wesentliche Vorraussetzung für eine gelingende Zusammenarbeit darstellt.
Die Workshops, als inhaltliches Forum des fachlichen Austausches, sind inzwischen ein fester Bestandteil bei der Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule geworden und finden jährlich in den jeweiligen Stadtteilen statt. Jede Kita und jede Grundschule sind im Rahmen des Kindertagesstättenförderungsgesetzes und Schulgesetz grundsätzlich zu einer Zusammenarbeit verpflichtet. Eine kritische Bewertung dieser Schnittstelle erfolgt u.a. über die Evaluationsverfahren der Einrichtungen.
Juliane Witt


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Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
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