KA 150/VI
- Welchen Stellenwert räumt das Bezirksamt der kulturellen Kinder- und Jugendbildung im Bezirk ein?
- Welche Angebote zur kulturellen Bildung existieren im Bereich der bezirklichen Jugendarbeit durch Jugendfreizeiteinrichtungen und Freie Träger?
- Welche besonderen Angebote der kulturellen Bildung gibt es an Kindertagesstätten und/oder Schulen im Bezirk?
- Welche Angebote zur kulturellen Bildung im Bezirk, die nicht vom Bezirk, sondern durch den Bund oder das Land Berlin gefördert werden, sind dem Bezirksamt bekannt?
- Wie sieht die Zusammenarbeit zur kulturellen Bildung zwischen
- bezirklichen Jugendfreizeiteinrichtungen,
- Freien Trägern,
- Kindertagesstätten,
- Schulen,
- Musikschulen,
- Bibliotheken,
- der Jugendkunstschule,
- der Volkshochschule,
- weiteren bezirklichen Institutionen,
- privaten Institutionen
aus?
6. Welchen Bedarf sieht das Bezirksamt über die existierenden Angebote zur kulturellen Kinder- und Jugendbildung hinaus?
7. Wer ist im Bezirk zuständig für die Mittelvergabe für kulturelle Kinder- und Jugendbildung? Nach welchen Kriterien werden die Mittel vergeben?
8. Gibt es im Bezirk eine Koordination für Schulen, um ihnen Anbieter der kulturellen Bildung zu vermitteln?
9. Gibt es im Bezirk ein regelmäßiges “Projekteplenum” wie in Kreuzberg, in dem Aktivitäten der kulturellen Bildung vorgestellt, diskutiert und nutzbar gemacht werden?
10. Wie unterstützt der Bezirk die Aktivitäten von “Schule ohne Rassismus” als Koordinierungsstelle für kulturelle Bildung in den Schulen?
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:
Auf Grund des Umfangs der kleinen Anfrage und der damit verbundenen Notwendigkeit der Beteiligung von Einrichtungen wird hiermit eine Teilantwort des Amtes für Bildung und Kultur für die das Amt betreffenden Fragen übergeben.
zu 4.
Es gibt eine Vielzahl möglicher Angebote der bundesdeutschen Kultur-, Parteien – und Unternehmensstiftungen und anderer kultureller Vereinigungen, der Bundeszentralen und bundesweiten Preisstifter, auf die öffentliche und private Anbieter kultureller Aktivitäten von der Wohnungsbaugesellschaft bis zum privaten Malzirkel nach Möglichkeit darauf zurückgreifen.
Die Fachbereiche des Amtes für Bildung und Kultur bemühen sich nach Maßgabe der Möglichkeiten und der Nutzbarkeit um Unterstützung aus Fördermitteln. Einige Beispiele sind:
Bezirksmuseum: – Mittel aus dem den Kulturfonds
Volkshochschule: – Mittel des Kinder- und Jugendplanes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bibliotheken – Mittel verschiedener Projektinitiatoren wie der Deutschen Welthungerhilfe, der InWent (Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH), der Europäischen Akademie Nordrhein-Westfalen
zu 5.
Bibliotheken, die bezirklichen Kultureinrichtungen, Musikschule und Volkshochschule arbeiten entsprechend der bekannten Ämterstruktur des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf im Amt für Bildung und Kultur zusammen. In die Zusammenarbeit werden die ebenso bekannten Einrichtungen freier Träger in die bezirkliche Infrastruktur einbezogen (z.B. Jugendkunstschule).
Einige Formen der Zusammenarbeit:
Musikschule: – in 10 Kitas musikalische Früherziehung
– Kooperationsvereinbarungen mit 7 Grundschulen
– Konzerttätigkeit in Kultureinrichtungen des Bezirkes und freier Träger
Volkshochschule: – Kulturelle Angebote für Jugendliche lt. Lehrprogramm, z.T. in Kooperation
– Geplant: Kulturelle Bildung im Rahmen des Projekts “Gemeinschaftsschule”
Bezirksmuseum: – Angebote zielgruppengerechter, alters- und themenorientierter Führungen für Kinder und Jugendliche
– Museumspädagogische Projekte (z.B. für Schülergruppen)
Bibliotheken: – Zusammenarbeit mit Kitas, Schulen, Musikschule:
Einführung in Bibliotheksnutzung
Durchführung/Unterstützung von Veranstaltungen
Vorlesewettbewerbe
Workshops
Projekte zur Unterstützung der Leseförderung/ Lesekompetenz
– Zusammenarbeit mit Schulen im Rahmen der Fachkonferenz Deutsch
– “Kontaktstelle für Schulen” in der Mittelpunktsbibliothek “Ehm
Welk”
Zwischen den kommunalen Kultureinrichtungen, wie Ausstellungszentrum Pyramide und Bezirksmuseum, ebenso zwischen den Einrichtungen in freier Trägerschaft, wie der Jugend-kunstschule, dem Kino Kiste oder dem KulturGut, und den Schulen im Bezirk gibt es zahlreiche Kooperationsprojekte und eine rege Zusammenarbeit. Beispiele dafür sind die jährlich in der Pyramide stattfindenden Ausstellungen “Kunstwerkstätten” oder spezielle Führungsangebote im Bezirksmuseum zur Dauerausstellung wie auch thematische Filmreihen für Schulen im Kino Kiste.
zu 7.
In der Bezirksverwaltung obliegt die Vergabe von Zuwendungsmitteln den Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten in Zusammenarbeit mit den vom Bezirksamt eingesetzten Gremien und Jurys.
Der Einsatz bezirklicher Haushaltsmittel obliegt denjenigen Dienstkräften, die lt. Geschäfts-verteilungsplan im Amt für Bildung und Kultur hierfür fachlich zuständig sind. Grundsätzlich liegt die Haushaltsverantwortung bei der Amtsleiterin.
So ist aktuell beim Projektfonds Kulturelle Bildung der Fachbereich Kultur für die Mittelvergabe im Einvernehmen mit dem Schul- und Sportamt und dem Jugendamt verantwortlich. Die Förderkriterien liegen vor. Die Mittel werden nach den jeweils geltenden Kriterien durch eine Jury vergeben.
zu 9.
Nein
Komoß


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Hiltrudstraße: Bezirksamt will Großprojekt hinter verschlossenen Türen durchwinken
Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke kritisieren geheime „Wohnungsbau-Turbo“-Vorlage – wenige Wochen nach der Wahl und zugunsten eines Investors mit Verbindungen zur CDU
Ein neues Wohnquartier nebenan – und alle in der Nachbarschaft wissen vorher, wie es aussehen wird, ihre Einwände wurden geprüft, und die gewählten Bezirksverordneten haben mitentschieden. So sollte Stadtentwicklung in Marzahn-Hellersdorf laufen. An der Hiltrudstraße passiert gerade das Gegenteil.
Mit der Vorlage Nr. 1597/VI vom 7. Oktober 2026 will das CDU-geführte Bezirksamt dem Vorhaben des Projektentwicklers Laborgh auf der ehemaligen Kleingartenanlage zustimmen: 304 Wohnungen in elf Gebäuden mit vier bis fünf Geschossen und Tiefgarage. Erlaubt wären dort heute nur Einzel- und Doppelhäuser mit höchstens zwei Geschossen – das räumt die Vorlage selbst ein. Der Bebauungsplan, der das ändern soll, ist nicht fertig: Die zahlreichen Einwendungen aus der Nachbarschaft sind noch gar nicht ausgewertet. Mit dem sogenannten „Wohnungsbau-Turbo“, einer befristeten Sonderregel im Baugesetzbuch, möchte das Bezirksamt einfach an ihnen vorbei genehmigen.
Besonders brisant: Laut Beschlussentwurf soll die Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht vorgelegt und nicht veröffentlicht werden. Auch ob Kita- und Schulplätze, Spielflächen und der Ausbau der Hiltrudstraße ausreichen, regelt laut Vorlage ein städtebaulicher Vertrag mit Laborgh vom September 2026, über den damit niemand öffentlich beraten kann. Und das wenige Wochen nach der Wahl vom 20. September, kurz bevor sich die neue BVV konstituiert und ein neues Bezirksamt wählt. Auf die Bitte, die Vorlage nicht zu beschließen, hat die CDU nicht geantwortet.
Hinzu kommt: Laborgh-Geschäftsführer Florian Lanz und der frühere CDU-Abgeordnete Christian Gräff sind laut öffentlich einsehbaren Unternehmensdaten geschäftlich verbunden. Die hastig beschlossene Vorlage seiner Kolleg/innen hat damit einen Beigeschmack. Zudem entsteht der Eindruck, dass die Situation im Übergangszeitraum zwischen neuer und alter BVV ausgenutzt wird.
Pascal Grothe (Bündnis 90/Die Grünen) betont: „Ich bin für neue Wohnungen in Biesdorf, und dass hier geförderte Wohnungen entstehen sollen, begrüße ich ausdrücklich. Aber wer über 300 Wohnungen mitten in eine Siedlung aus Einfamilienhäusern setzt, muss das offen tun – vor der Nachbarschaft und vor der BVV. Ein Bezirksamt, dessen Amtszeit nach der Wahl ausläuft, darf so eine Entscheidung nicht im Stillen treffen. Ich will wissen, was das Projekt für Verkehr, Kitas und Schulen in Biesdorf-Nord bedeutet, und ich will ein Quartier, das so wenig Boden wie möglich versiegelt und von der Nachbarschaft akzeptiert ist. Das klärt man in einem ordentlichen Verfahren, nicht mit einer Abkürzung.“
Björn Thielebein (Die Linke) ergänzt: „Wie brauchen auch in Biesdorf bezahlbare Mietwohnungen, bestenfalls in öffentlicher Hand. Es darf nicht sein, dass kurz vor Ende der Wahlperiode hinter verschlossenen Türen Tatsachen geschaffen werden. Die CDU tut mit ihrer Hinterzimmerpolitik nur dem Investor einen Gefallen, nicht aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt. Denn solche Projekte müssen im Einvernehmen mit und nicht gegen die Nachbarschaft entstehen. Wir haben eine Sondersitzung der BVV einberufen, um diesen Prozess zu stoppen. Die Anliegen der Menschen vor Ort müssen ernst genommen werden, statt sie durch administrative Tricks zu übergehen.“
Die Sondersitzung wird am kommenden Dienstag, den 20.10. öffentlich stattfinden.
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