In einer kleinen Anfrage hat Nickel von Neumann das Bezirksamt zu Kopfsteinpflaster-Straßen in Marzahn-Hellersdorf befragt (KA-778/VIII).
Auf der Grundlage der dem Amt vorliegenden statistischen Daten sind ca. 347.000 m² der Fahrbahnflächen im Bezirk mit Großpflaster, Kleinpflaster oder sonstigen Natursteinpflastermaterialien befestigt. Dies entspricht ungefähr einer Straßenlänge von 43 km bzw. ca. 8 % der Straßen des Bezirks. Diese Pflasterfahrbahnen befinden sich überwiegend im Nebennetz , d.h. in Wohn- bzw. Anliegerstraßen, Schwerpunktmäßig in Mahlsdorf-Nord – östlich der Hönower Straße, in Mahlsdorf-Süd – östlich des Hultschiner Damms, im und um das alte Dorf Kaulsdorf sowie einigen Fahrbahnen in Biesdorf-Süd. Weitere ca. 45.000 m² Fahrbahnen mit Großpflaster haben einen Asphaltüberzug.
Ich frage das Bezirksamt:
Frage 1: Welche Straßen im Marzahn-Hellersdorf haben Abschnitte mit Kopfsteinpflaster und wie viel qm und km gibt es insgesamt? (Bitte auflisten nach Straßennamen und Abschnitt und Kategorie der Straße im Straßennetz)?
Antwort der Abteilung Wirtschaft. Straßen und Grünflächen:
Auf der Grundlage der dem Amt vorliegenden statistischen Daten sind ca. 347.000 m² der Fahrbahnflächen im Bezirk mit Großpflaster, Kleinpflaster oder sonstigen Natursteinpflastermaterialien befestigt. Dies entspricht ungefähr einer Straßenlänge von 43 km bzw. ca. 8 % der Straßen des Bezirks.
Diese Pflasterfahrbahnen befinden sich überwiegend im Nebennetz , d.h. in Wohn- bzw. Anliegerstraßen, Schwerpunktmäßig in Mahlsdorf-Nord – östlich der Hönower Straße, in Mahlsdorf-Süd – östlich des Hultschiner Damms, im und um das alte Dorf Kaulsdorf sowie einigen Fahrbahnen in Biesdorf-Süd. Weitere ca. 45.000 m² Fahrbahnen mit Großpflaster haben einen Asphaltüberzug. Es ist festzustellen, dass die Befestigungsarten in einzelnen Teilabschnitten auch wechseln.
Frage 2: Welche Straßen mit Kopfsteinpflaster wurden in den letzten 10 Jahren saniert? (Bitte auflisten, bei welcher Straße welche Deckschichten im Anschluss an die jeweilige Sanierung verwendet wurden)?
Antwort der Abteilung Wirtschaft. Straßen und Grünflächen:
Baumaßnahmen in den letzten Jahren:
- Dorfstraße im Dorf Kaulsdorf: Deckschicht mit Großpflaster
 - Alt-Marzahn Deckschicht mit Großpflaster
 - Lübzer Straße Deckschichtsanierung (Teilflächen) Großpflaster zwischen Hönower und Florastraße
 - Birkenallee in Biesdorf Komplettsanierung mit Kleinpflaster zwischen Köpenicker Straße und Schwabenallee
 Frage 3: Welche Erfahrungen hat das Bezirksamt mit der Wiederverwendung/ dem Recycling des Kopfsteinpflasters?
Antwort der Abteilung Wirtschaft. Straßen und Grünflächen:
Der Begriff Kopfsteinpflaster ist ein weit gefächerter Begriff. Kopfsteinpflaster kann sowohl für Kleinsteinpflaster als auch für Großsteinpflaster verwendet werden. Teilweise sogar als kleinstes Pflaster, dass Mosaikpflaster, welches nur in Gehwegen Verwendung findet. Aufgrund der Fragestellung wird seitens des SGA davon ausgegangen, dass es sich hier um das Großsteinpflaster handelt. Prinzipiell hat das SGA gute Erfahrung mit der Wiederverwendung von normgerechtem Großsteinpflaster gemacht. Jedoch eignet sich das sogenannte Feldsteinpflaster, welches z.B. großflächig in der Lemkestraße verbaut ist, nicht zum Wiedereinbau. Dieses Material kann nur in Brecheranlagen recycelt werden.
Frage 4: Wie unterscheiden sich die folgenden Varianten für eine Straßensanierung einer Kopf-steinpflaster-Deckschicht kostentechnisch aus der Erfahrung des Bezirksamtes: Vollasphaltierung, Asphaltieren mit Kopfsteinpflaster-Einfassung, Wiederverwendung Kopfsteinpflaster, vollflächig Pflastersteine, Teilbereiche Asphalt mit Kopfsteinpflastern?
Antwort der Abteilung Wirtschaft. Straßen und Grünflächen:
Übersicht von 1 – kostengünstig bis 5 – kostenintensiv:
- Vollasphaltierung
 - Asphaltierung mit Kopfsteinpflaster-Einfassung
 - Teilbereiche Asphalt mit Kopfsteinpflaster
 - Wiederverwendung Kopfsteinpflaster (Großsteinpflaster)
 - vollflächige Pflasterung mit Kopfsteinpflaster (Großsteinpflaster)
 Frage 5: Bei welchen Straßen im Bezirk muss aus Gründen des Denkmalschutzes der Ursprungszustand mit Kopfsteinpflaster auch nach einer Sanierung wiederhergestellt werden?
Antwort der Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen:
Folgende Straßen müssen aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten bleiben sowie bei der Sanierung wiederhergestellt werden:
- Brebacher Weg 15 in Teilen;
 - Alt-Marzahn;
 - Dorfstraße in Alt-Kaulsdorf;
 - Zur Alten Börse (teilweise);
 - Pfarrhufenweg;
 - Straßen um das Gut Hellersdorf (Alte Hellersdorfer/ Alt-Hellersdorf) im Gutsbereich;
 - An der Schule, der Bereich zwischen Donizettistraße und Hummelstraße.
 



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