0199/VIIDie BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsdienststellen dafür einzusetzen, dass das gesamte Entwässerungssystem des Rohrspfuhlgrabens dargelegt wird und dabei noch offene Problemfelder formuliert und Lösungswege aufgezeigt werden.
Begründung:
Es handelt sich um ein fließendes Gewässer II. Ordnung der Berliner Gewässerliste.
Ziel ist die ökologische Aufwertung auf Grundlage der Wassergesetzgebung. Aktueller Anlass sind die geplanten Bauvorhaben im Bereich Mahlsdorf(Mitte):
die Retentionsbodenfilteranlage vom Graben durchflossen, damit verbunden die Ermittlung der anfallenden Wassermenge und der geplante Straßenneubau “Neuer Hultschiner Damm” (XXIII-9a), des Weiteren die zwei Nahversorger, am S-Bahnhof und an der B 1 gelegen, im Bebauungsplan XXIII-3.
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