Drs. 1723/VI
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
1. Wie ist der interne Ermittlungsstand bzgl. der Tötung der Fledermauskolonie?
2. Wie ist der Ermittlungsstand anderer externer Stellen zu dem Sachverhalt (z.B. Senatsverwaltung, Umweltkripo)?
3. Wie bewertet das Bezirksamt die Empfehlung des Berliner Tierschutzbeauftragten an das Ordnungsamt des Bezirkes, dass seiner Meinung nach dazu eine „Anzeige“ „erforderlich“ sei?
4. Wie geht das Bezirksamt in Zukunft bei Baumfällungen vor, so dass es zu keinem Verstoß bzw. keiner Straftat entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes kommt?
5. Welche Bäume sollen wo im Jahr 2010 im Bezirk gefällt werde?
1. Wie ist der interne Ermittlungsstand bzgl. der Tötung der Fledermauskolonie?
Ca. 280 Tiere waren in der Höhle. 25 wurden dabei getötet (2 davon in Tierarztpraxis eingeschläfert). Die Tiere starben durch das Ansägen der Höhle im Straßenbaum trotz vorheriger Überprüfung der Höhlung und vorsichtigem Absetzen des Stammes. Nach Entdeckung der Tiere wurden die Arbeiten sofort eingestellt. Das sofortige Hinzuziehen der unteren Naturschutzbehörde und eines Fledermausfachmanns nach Feststellung der Verletzung der Tiere war die richtige Entscheidung des beauftragten Vorarbeiters vor Ort. Die nicht getöteten Tiere wurden alle gerettet und umgesiedelt. Für die vermuteten verbliebenen Tiere in einer tieferen nicht betroffenen Höhle wurde eine Abdeckung der Stumpfspitze durchgeführt.
Die angekündigte eingehende und umfassende Untersuchung des Vorganges ist eingeleitet worden, ist in Durchführung. Es liegt ein Zwischenbericht vor. Ich habe angewiesen, dass der Endbericht bis zum 31. März diesen Jahres vorzuliegen hat und auch entsprechende Aussagen zu den notwendigen Konsequenzen beinhalten muss.
2. Wie ist der Ermittlungsstand anderer externer Stellen zu dem Sachverhalt (z.B. Senatsverwaltung, Umweltkripo)?
Die Senatsverwaltung ermittelt nicht. Sie bietet eine Fortbildung der Mitarbeiter/-innen an, die das Amt gern annehmen wird.
Das Landeskriminalamt hat Ermittlungen aufgenommen. Ein Sachstand ist nicht bekannt.
3. Wie bewertet das Bezirksamt die Empfehlung des Berliner Tierschutzbeauftragten an das Ordnungsamt des Bezirkes, dass seiner Meinung nach dazu eine “Anzeige” “erforderlich” sei?
Die Empfehlung des Landestierschutzbeauftragten, Herrn Dr. Lüdcke, vom 03.03.2010 basierte auf den ihm zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen.
Der Vorgang war aus veterinärbehördlicher Sicht bereits am 16.02.2010 fachlich geprüft, alle notwendigen Maßnahmen waren eingeleitet.
Nach umfänglicher, detaillierter persönlicher Information des Landestierschutzbeauftragten, Herrn Dr. Lüdcke, am 10.03.2010 durch Herrn Kunath, amtlicher Tierarzt im Ordnungsamt, nahm dieser die Empfehlung einer Anzeige am 10.03.2010 schriftlich zurück.
Gräff
4. Wie geht das Bezirksamt in Zukunft bei Baumfällungen vor, so dass es zu keinem Verstoß bzw. keiner Straftat entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes kommt?
Grundsätzlich können Verstöße gegen bestehende Regelungen und Gesetze von Niemandem ausgeschlossen werden. Wäre dies möglich, könnten Ordnungsamt, Polizei und Gerichte abgeschafft werden.
Es geht also darum, alles Erforderliche zu tun, damit es im Rahmen der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes möglichst nicht zur Missachtung bestehender Regelungen bzw. Gesetze kommt.
Dazu wurde im vorliegenden Fall mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf diesem Gebiet tätig sind, durch den Amtsleiter der Vorfall ausgewertet, auch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter erneut belehrt.
Das Amt wird die durch den Senat angebotene Schulung gern annehmen.
Darüber hinaus wird mit der Verwaltungsakademie zurzeit darüber verhandelt, wie möglichst zeitnah eine Schulung bzw. ein Seminar oder Training der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich des Verhaltens in Konfliktfällen bzw. Stresssituationen erfolgen kann.
In der Praxis wird das Amt auch zukünftig sorgfältig prüfen, bei Bedarf die untere Naturschutzbehörde hinzuziehen und die erforderlichen Anträge stellen. Es wird, wie bisher, immer wieder versuchen, eine Verletzung auszuschließen.
Da Baumfällungen im Zusammenhang mit Lebensräumen nur dann erfolgen, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit unabweisbar ist, wird alles getan, um die betroffenen Tiere, wenn dies der Rechtslage entspricht, umzusiedeln.
Darüber hinaus wird das Verfahren der Entscheidungsfindung zu Baumfällungen dahingehend konkretisiert, dass unmittelbar vor einer notwendigen Schnittmaßnahme an Bäumen vorhandene Höhlen auf Vorkommen von Fledermäusen oder Vögeln mit technischen Hilfsmitteln untersucht werden müssen.
5. Welche Bäume sollen wo im Jahr 2010 im Bezirk gefällt werden?
Eine vollständige Auflistung kann hier nicht erfolgen, da noch nicht alle erforderlichen Maßnahmen bekannt sind. Bisher gilt folgende Übersicht:
Sportplatz Am Rosenhag:
Pappeln wegen Zerstörung des Kunstrasens, genaue Anzahl wird zurzeit ermittelt.
Louis-Lewin-Straße:
5 Pappeln, um den neugepflanzten Platanen bessere Wachstumsbedingungen zu schaffen.
Hönower Straße:
3 Ahorn (Torsi)
Straße Am Lupinenfeld:
1 Birke, Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben
3 Rotdorn wegen Splintkäfer (geht ein, Schädling verbreitet sich)
Eichenstraße:
Windschutzstreifen:
Mehrere Pappeln und Eschenblättrige Ahorn
Spremberger Graben:
11 Bäume wegen Baumaßnahme der Berliner Wasserbetriebe
Zossener Straße/Kastanienallee:
4 Linden wegen Neubau einer Ampelanlage
KGA Kaulsdorfer Busch:
Diverse nicht mehr verkehrssichere Bäume im Rahmengrün der Anlage gemäß Begehungsprotokoll und Verkehrssicherheitskontrolle vom 03.12.2009
Innenhof Bruno-Baum-Straße 32-46:
4 Pappeln wegen Bruchgefahr und Beeinträchtigung der Wohngebäude
Rabensteiner Straße 20-22, Außenbereich Kita-Spielplatz:
5 Pappeln wegen Schäden durch Wurzelhub und Bruchgefährdung
Parkfriedhof Marzahn:
1 Douglasie, 1 Fichte, 4 Birken wegen Neuanlage einer Urnengemeinschaftsanlage
Max-Hermann-Str.18, Außenbereich der Turnhalle:
4 Pappeln wegen Wurzelhub in Gebäudenähe
Lappiner Straße:
3 Eschen, Hohlbäume
Mahlsdorf:
Pflege- und Entwicklungsschnitt
Darüber hinaus gehende Fällungen ergeben sich unter Umständen aus den Baumkontrollen als Sofortmaßnahme.
Zur Nachfrage von Frau Kern aus der 42. Sitzung der BVV vom 25.03.10:
(Ohne Tonbandaufzeichnung!)
Antwort durch Herrn Lüdtke:
Zu personalrechtlichen Dingen läuft das Verfahren. Wenn es Ergebnisse gibt, wird informiert.
Die Leitungsabfrage zur Lappiner Straße läuft. Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für die Leitungsträger, in einer angemessenen Zeit zu antworten. Wenn die Antwort auf die Leitungsabfrage vorliegt, wird bekannt sein, welche Standorte in der Lappiner Straße zukünftig für Baumpflanzungen möglich sind und dann wird es noch einmal einen Vor-Ort-Termin geben.
Zur Prignitzstraße: Die Nachpflanzungen in der Prignitzstraße wären sowieso erfolgt. Das NatUm ist nicht immer gleich in der Lage, Nachpflanzungen vorzunehmen. Das NatUm hat bereits Vorstellungen, wie Nachpflanzungen nach den Möglichkeiten des Amtes erfolgen können. Es wurden Leitungsabfragen gestartet, Standorte definiert und es wurden Bäume tatsächlich nachgepflanzt.
Es gibt konkrete Festlegungen, wie Prüfungen zu erfolgen haben. Diese sind auch in Abstimmung mit den Verhältnissen in Berlin getroffen worden. Es ist zu prüfen und zu untersuchen, ob Höhlen bewohnt sind durch Vögel bzw. durch Fledermäuse. Bisher war es nicht zwingend vorgeschrieben, dass eine technische Überprüfung durchgeführt werden muss. Da gehen wir auch über den Standard hinaus. Das ist eine Schlussfolgerung aus diesem Vorfall, die das Natur- und Umweltamt umsetzen wird in den Baumkolonnen, dass bei Baumhöhlungen zukünftig diese technische Untersuchung durchgeführt werden muss.
Ergänzung zur Beantwortung der Großen Anfrage vom 12.04.10
Gegenwärtig erfolgt die Anhörung einer Bürgerin und zweier Bürger vor Ort, die darauf verwiesen haben, dass ihrerseits Hinweise zu dem Fledermausbestand gegeben wurden. Weiterhin steht noch eine Stellungnahme zu den erteilten Festlegungen innerhalb des Natur- und Umweltamtes aus, die jedoch erst nach der Gesundung der verantwortlichen Mitarbeiterin eingeholt werden kann. Zurzeit erfolgt eine Prüfung durch das Landeskriminalamt, ob in diesem Fall eine Straftat vorliegt.
Damit kann von mir erst nach Abschluss der genannten Prüfungen eine abschließende Wertung des Vorfalls vorgenommen werden.
Norbert Lüdtke
1 Pappel in der Ulmen-GS entlang des Gehweges wegen Schäden durch Wurzeln


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