Drs. 1893/VIIch frage das Bezirksamt:
- Welche konkreten Auswirkungen haben die jüngsten Senatsbeschlüsse zur Korruptionsbekämpfung auf die Verfahrensweisen im Bezirk?
- Wie wird das Vier-Augen-Prinzip bei der Auftragsvergabe im Bezirk Marzahn-Hellersdorf konkret umgesetzt?
Entsprechend dem Protokoll der BVV-Sitzung vom 26.08.2010 ist von mir die o.g. Mündliche Anfrage Nr. 1893/VI zur Korruptionsbekämpfung zusätzlich schriftlich zu beantworten.
zu 1.)
Welche konkreten Auswirkungen haben die jüngsten Senatsbeschlüsse zur Korruptionsbekämpfung auf die Verfahrensweise im Bezirk?
Der Senat von Berlin hat am 23. Januar 2007 durch Beschluss Nr. 125/2007 die Richtlinien für die Arbeit der Prüfgruppen Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung erlassen, die am 1. März 2007 in Kraft getreten sind. Weitere Beschlüsse zur Korruptionsbekämpfung wurden bisher nicht gefasst.
Diese Richtlinien sind das Ergebnis einer Überarbeitung und Fortentwicklung der durch Senatsbeschluss Nr. 1618/98 vom 18. August 1998 verabschiedeten Richtlinien für die Einrichtung einer Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung durch die vom Senat von Berlin durch Beschluss Nr. 6177 / 95 vom 25. Juli 1995 eingesetzte, be-hördenübergreifende Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe.
- Im Bezirksamt wurde zur Umsetzung der Senatsbeschlüsse in Bezug auf Korruptionsbekämpfung eine zentrale Innenrevision eingerichtet.
- Die Innenrevision hat zur Einschätzung korruptionsgefährdeter Arbeitsbereiche einen behördeninternen Gefährdungsatlas erstellt, der Grundlage für routinemäßige Prüfungen bildet.
- Zum Zwecke der Herstellung von Transparenz bei Zuwendungen Privater an die Bezirksverwaltung, der Bereitstellung von Informationen für Prüfungen, Berichterstattungen, Kontrollen, haushalterische und steuerliche Feststellungen für die zuständigen Stellen des Bezirksamtes sowie zur effektiven Bekämpfung und Prävention von Korruption wurde im Bezirksamt im Jahr 2007 eine Arbeitsanweisung zur Förderung von Tätigkeiten der Bezirksverwaltung durch Zuwendungen Privater erlassen und ein zentrales Zuwendungsregister eingerichtet. Die Registerführungsstelle ist die zentrale Innenrevision, die Zuwendungseingänge nach der Arbeitsanweisung registriert.
zu 2.)
Wie wird das Vier-Augen-Prinzip bei der Auftragsvergabe im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf konkret umgesetzt?
Die Auftragsvergabe im Bezirksamt erfolgt grundsätzlich nach den geltenden Vergabe-vorschriften, gesetzlichen Bestimmungen sowie der gültigen Landeshaushaltsordnung einschließlich deren Ausführungsvorschriften.
Die Anwendung des 4-Augen-Prinzips in der Auftragsvergabe ermöglicht, die Verantwortung an mehrere Personen aufzuteilen.
In den einzelnen Fachbereichen wird darauf geachtet, dass mehrere Personen im Vergabeverfahren in seinen einzelnen Stufen beteiligt sind und durch die Leitungskräfte Zeichnungsbefugnisse eingerichtet und Kontrollen durchgeführt werden.
Zur Vorbeugung von Korruption wurde in der Abteilung Bildung, Kultur und Immobilien im Bezirksamt eine zentrale Vergabestelle geschaffen, welche die Veröffentlichung, die Entgegennahme der Bewerbung der Bieter, das Verschicken der Verdingungsunterlagen und den Submissionstermin mit den gesamten Aufgaben wahrnehmen soll.
Zur Wertung der Angebote werden dann die Vergabeunterlagen an den zuständigen Fachbereich abgegeben. Mit dieser Methode wird eine Vielzahl von Vergabevorgängen im Bezirksamt bearbeitet.
Außerdem werden nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen regelmäßig Sammelbestellungen über das Landesverwaltungsamt ausgelöst, dabei wird innerhalb eines Verwaltungszweiges auftretender gleichartiger Bedarf zusammengefasst. Dies trifft auch bei auftretendem, gleichartigem Bedarf in mehreren Verwaltungszweigen zu.
Die sachliche und rechnerische Prüfung von Rechnungen aus der Auftragsvergabe erfolgt nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der LHO, dabei kommt das Vier-Augenprinzip zur Anwendung.
Die Bezahlung der Rechnungsbeträge von Baumaßnahmen, Waren und Leistungen erfolgt in der Regel über ProFiskal, welches grundsätzlich nach dem Vier-Augenprinzip arbeitet.
Die von der zentralen Innenrevision routinemäßig durchgeführten Prüfungen werden hauptsächlich in den Arbeitsbereichen mit einer sehr hohen Gefährdung durchgeführt und betreffen Bereiche in der Auftragsvergabe. Damit wird eine zusätzliche Kontrolle der Vergabevorgänge geschaffen. Im Rahmen der Prüfung festgestellte Mängel werden in den Fachbereichen ausgewertet und Empfehlungen für die zukünftige Arbeit gegeben.
Dagmar Pohle


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