Drs. 1801/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die bisher im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens XXIII-34 Elsensee entstandenen Kosten sowie die sich durch die Fortführung ergebenden Kosten schriftlich, vollständig und übersichtlich gegliedert der BVV bis zu ihrer Sitzung im Juni 2010 darzustellen.
Begründung:
Die Kenntnis über die entstandenen und entstehenden Kosten sollte in die aktuelle Diskussion zur Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens zeitnah einfließen.


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