KA 155/VI
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wer kontrolliert die Reinigung bei „schullosen“ Sporthallen, (d.h. Sporthallen, die durch Schulschließungen nicht mehr von Schulen genutzt werden und daher nicht mehr von der Hausmeisterin oder andern Mitarbeiterinnen der entsprechenden Schule kontrolliert werden?
2. Was passiert mit der mobilen Ausstattung der geschlossenen bzw. zu schließenden Sporthallen?
3. Gibt es eine Möglichkeit, dass Schulen mit angeschlossenen Sporthallen oder Vereine und Gruppen Groß-Sportgeräte, Sportgeräte u. a. übernehmen und nachnutzen könnten?
4. Welche konkrete Verfahrensweise gibt es dazu?
5. Wohin können sich Interessierte wenden?
6. Gibt es bezüglich der Sporthalle Rosenbecker Straße konkrete Antworten zu den Fragen 1. bis 5.?
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:
zu 1.
Alle Sporthallen des Fachvermögens Schule und Sport werden nach den Ausführungsvorschriften über die Nutzung öffentlicher Sportanlagen Berlins und für die Vermietung und Verpachtung landeseigener Grundstücke an Sportorganisationen (Sportanlagen-Nutzungsvorschriften – SPAN) mit “Schlüsselverträgen” an Nutzer vergeben. Die Schlüsselverträge beinhalten auch Regelungen zur Reinigung der Sporthallen. Es gibt im Wesentlichen zwei Formen von “Schlüsselverträgen”.
Zum einen den “Vertrag zur Übertragung der Schlüsselverantwortung für Sporthallen”, die in der Regel an mehrere verschiedene Nutzer überlassen wurden.
Darin heißt es im § 3 Pflichten des Vereins Nummer (13):
“Der Verein ist verpflichtet, unmittelbar nach Ende seiner Nutzungseinheiten die genutzten Flächen und Räume wieder ordnungsgemäß herzurichten, so dass eine bestimmungs- gemäße Weiternutzung der Sporthalle gesichert ist. Die ordnungsgemäße Wiederher- richtung ist gegeben, wenn die benutzten Geräte wieder zu ihren bestimmungsgemäßen Lagerplätzen aufgeräumt zurückgebracht, die Räumlichkeiten in einem sauberen Zustand (besenrein), die Umkleide- und Duschräume aufgeräumt und liegengelassene Gegenstände in die Verwahrung des Nutzers genommen worden sind.”
In diesen Sporthallen findet mindestens einmal pro Woche eine fachgerechte Reinigung durch eine Fachfirma statt. Die Kontrolle dieser Sporthallen wird einmal pro Woche durch Platzwart-personal vorgenommen.
Zum anderen den “Vertrag zur vorrangigen Nutzung von Sportanlagen”.
Dieser Vertrag wird mit einem förderungswürdigen Sportverein abgeschlossen. Darin enthalten sind auch Regelungen zur Reinigung der Sportanlage. Sie werden im Leistungskatalog vereinbart. In den meistern Fällen übernimmt der Sportverein die Reinigung der Sportanlage.
zu 2.
Werden Sporthallen geschlossen, wird die Umsetzung und Weiternutzung der mobilen Ausstattung geprüft. Mit der Prüfung wird eine Fachfirma beauftragt. Mobile Ausstattung, die weiter nutzbar ist, wird verlagert. Alle anderen Ausstattungsgegenstände werden fachgerecht entsorgt.
zu 3.
Mobile Ausstattung, die weiter nutzbar ist, wird in andere Sporthallen verlagert.
zu 4.
Die Koordinierung der Weiternutzung der mit einem Prüfsiegel versehenen Ausstattungs-gegenstände erfolgt im Schul- und Sportamt. Dabei wird vorrangig die Absicherung des Sportunterrichtes der Schulen berücksichtigt. Darüber hinaus werden Anträge von Sportvereinen und andere Nutzer berücksichtigt.
zu 5.
Anträge zur Übernahme von mobiler Ausstattung aus geschlossenen und zu schließenden Sporthallen können im Schul- und Sportamt gestellt werden.
zu 6.
6.1. Die Sporthalle in der Rosenbecker Straße wird zwei Mal pro Woche von einer Fachfirma gereinigt, einmal komplett und einmal nur der Sanitärbereich. Jeden Montag wird die Sporthalle durch einen Platzwart kontrolliert.
6.2. bis 6.5. Für die Sporthalle Rosenbecker Straße treffen diese Fragen zurzeit nicht zu.
Komoß
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