Drs. 396/VI – 19
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Titel für Betriebskosten – insbesondere energiekostensenkende Maßnahmen im Haushaltsplan einzurichten.
Die Untersetzung sollte mit 3% der jeweiligen Titel 517 01 Bewirtschaftungskosten aus den entsprechenden Kapiteln erfolgen.
Begründung:
Das Bezirksamt muss seinen konkreten Anteil am Klimaschutz leisten. Bisher ist dies im Haushaltsentwurf an keiner Stelle zu finden. Diese verantwortungsvolle und umfangreiche Aufgabe kann nicht nur der allgemeinen Verpflichtung zum Sparen überlassen bleiben, sondern muss konkret untersetzt werden.
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