Drs. 1069/VI
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich auf Senatsebene und über den Rat der Bürgermeister mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die Ausschreibung des Strombezugs für das Land Berlin ab dem Bezugsjahr 2010 einen Ökostrom-Anteil von 100% vorsieht.
Der BVV ist bis zum 31.12.2008 zu berichten.
Begründung:
Die Stromproduktion aus fossilen Energieträgern erzeugt zu viel klimaschädliches Kohlendioxid. Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, ist es notwendig, massiv umzusteuern. Strom aus erneuerbaren Energiequellen (z. B. Wind, Wasser oder Biomasse) hilft, die CO2-Produktion zu vermindern und somit das Klima zu schützen. Öffentliche Auftraggeber sollen Vorbilder im Klimaschutz sein, indem sie Ökostrom beziehen. So beziehen beispielsweise das Umweltministerium mit seinen Behörden und das Umweltbundesamt bereits zu 100% Ökostrom. Die Kosten der reinen Stromlieferung liegen dabei inzwischen nur noch geringfügig über denen konventionell erzeugten Stroms. Da Strom in einem transparenten Vergabeverfahren auf dem europäischen Markt beschafft werden muss, sind bei der Ausschreibung zur Beschaffung von Ökostrom einige Feinheiten zu beachten. Diese erläutert die bereits im Oktober 2006 veröffentlichte Broschüre „Beschaffung von Ökostrom – Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren“ herausgegeben von Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA).
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